Rechtsprechung
| LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BetrVG § 37 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 4
Vergütung des langjährig freigestellten Betriebsratmitgliedes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf höhere Arbeitsvergütung; Vergleichbarkeit der Gehaltsentwicklung von Arbeitnehmern mit der von Betriebsratsmitgliedern; Vergleichsgruppenfestlegung; Voraussetzungen der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung
Verfahrensgang
- ArbG München, 02.06.2005 - 11 Ca 19752/04
- LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04
Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer …
Auszug aus LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05
Da das Betriebsratsmitglied die Höhe des Arbeitsentgelts vergleichbarer Arbeitnehmer in der Regel nicht kennt, kann es das Bestehen eines Anspruchs auf Gehaltsanpassung nur prüfen, wenn es Auskunft über die Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhält, welche Auskunft der Arbeitgeber unschwer erteilen kann, weil ihm die Gehaltshöhe seiner Arbeitnehmer bekannt ist (vgl. näher BAG, U. v. 19.01.2005, Az. 7 AZR 208/04, nv, auszugsweise in AuA 2005, S. 436, dokumentiert auch in Juris, - I. 1. der Gründe, m. w. N. -).Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen obliegt dem betreffenden Betriebsratsmitglied (vgl. näher BAG, U. v. 19.01.2005, aaO; U. v. 15.01.1992, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972 - II. 1. der Gründe - U. v. 13.11.1987, AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972; U. v. 21.04.1983, AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.;… LAG Düsseldorf, Teil-U. v. 16.07.2004, LAGE Nr. 3 zu § 37 BetrVG 2001 = DB 2005, S. 400 (LS);… siehe auch LAG Köln, U. v. 21.08.2002, LAGReport 2003, S. 218 f;… vgl. auch GK-BetrVG-Weber, Bd. I, 8. Aufl. 2005, § 37 Rz. 112 f).
- LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03
Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats
Auszug aus LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05
Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen obliegt dem betreffenden Betriebsratsmitglied (…vgl. näher BAG, U. v. 19.01.2005, aaO; U. v. 15.01.1992, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972 - II. 1. der Gründe - U. v. 13.11.1987, AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972; U. v. 21.04.1983, AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.; LAG Düsseldorf, Teil-U. v. 16.07.2004, LAGE Nr. 3 zu § 37 BetrVG 2001 = DB 2005, S. 400 (LS);… siehe auch LAG Köln, U. v. 21.08.2002, LAGReport 2003, S. 218 f;… vgl. auch GK-BetrVG-Weber, Bd. I, 8. Aufl. 2005, § 37 Rz. 112 f). - LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02
Bewerbung, Mandatsträger, Benachteiligungsverbot
Auszug aus LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05
Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen obliegt dem betreffenden Betriebsratsmitglied (…vgl. näher BAG, U. v. 19.01.2005, aaO; U. v. 15.01.1992, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972 - II. 1. der Gründe - U. v. 13.11.1987, AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972; U. v. 21.04.1983, AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.;… LAG Düsseldorf, Teil-U. v. 16.07.2004, LAGE Nr. 3 zu § 37 BetrVG 2001 = DB 2005, S. 400 (LS); siehe auch LAG Köln, U. v. 21.08.2002, LAGReport 2003, S. 218 f;… vgl. auch GK-BetrVG-Weber, Bd. I, 8. Aufl. 2005, § 37 Rz. 112 f).
- ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14
Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung - …
- Das zeigt ein Urteil des LAG München [22.12.2005 - 4 Sa 736/05; d.U.] beispielhaft: Dieses meint im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, dass eine Beförderung eines Betriebsrats nicht in Betracht kommt, wenn die Hauptabteilungsleiter eines Unternehmens lediglich im Wesentlichen aus der Ebene der Abteilungsleiter befördert werden, weil sich daraus nicht schließen lasse, dass es im Unternehmen ein gleichförmiges Verhalten dahingehend gibt, dass tatsächlich auch die überwiegende Mehrzahl der Abteilungsleiter den Aufstieg zum Hauptabteilungsleiter schafft.- Das zeigt ein Urteil des LAG München [22.12.2005 - 4 Sa 736/05; d.U.] beispielhaft: Dieses meint im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, dass eine Beförderung eines Betriebsrats nicht in Betracht kommt, wenn die Hauptabteilungsleiter eines Unternehmens lediglich im Wesentlichen aus der Ebene der Abteilungsleiter befördert werden, weil sich daraus nicht schließen lasse, dass es im Unternehmen ein gleichförmiges Verhalten dahingehend gibt, dass tatsächlich auch die überwiegende Mehrzahl der Abteilungsleiter den Aufstieg zum Hauptabteilungsleiter schafft.
- Das zeigt ein Urteil des LAG München [22.12.2005 - 4 Sa 736/05; d.U.] beispielhaft: Dieses meint im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, dass eine Beförderung eines Betriebsrats nicht in Betracht kommt, wenn die Hauptabteilungsleiter eines Unternehmens lediglich im Wesentlichen aus der Ebene der Abteilungsleiter befördert werden, weil sich daraus nicht schließen lasse, dass es im Unternehmen ein gleichförmiges Verhalten dahingehend gibt, dass tatsächlich auch die überwiegende Mehrzahl der Abteilungsleiter den Aufstieg zum Hauptabteilungsleiter schafft.
- ArbG München, 10.12.2020 - 22 Ca 10321/19
Abgewiesene Klage im Streit um Entgeltansprüche eines Betriebsratsmitglieds
Rn. 44 c) Eine "betriebsübliche berufliche Entwicklung" i.S.v. § 37 Abs. 4 BetrVG entsteht aus einem gleichförmigen Verhalten des Arbeitgebers und einer bestimmten Regel, wobei maßgebend die Entwicklung ist, die vergleichbare Arbeitnehmer bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben; Beförderungen müssen so typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, also wenigstens in der überwiegenden Mehrzahl der vergleichbaren Fälle, mit einem derartigen Aufstieg gerechnet werden kann, mithin nach den betrieblichen Gepflogenheiten auch das Betriebsratsmitglied zur Beförderung angestanden hätte oder wenigstens die überwiegende Mehrheit der vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einen derartigen Aufstieg erreicht (vgl. etwa LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05, m.w.N.) Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleichgestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG 18.01.2017 - 7 AZR 205/15).Es reicht nicht aus, dass ein Betriebsratsmitglied im Rahmen des § 37 Abs. 4 BetrVG die aus seiner Sicht vergleichbaren Arbeitnehmer benennt und es anschließend dem Arbeitgeber überlässt, gegebenenfalls den Gegenbeweis zu führen (LAG München vom 22.12.2005, a.a.O.; Arbeitsgericht München vom 05.02.2015 - 20 Ca 9729/13, n.V.).
- LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver …
Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (…BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400). - LAG Niedersachsen, 26.04.2024 - 14 Sa 736/23
Auskunftsanspruch i.R.d. Ermittlung der gesetzeskonformen Vergütung eines …
Das vom Beklagten zitierte Urteil des LAG München (22.12.2005 - 4 Sa 736/05 -) enthielt im Übrigen einen weitaus weniger in die Persönlichkeitsrechte des Kollegen eingreifenden Klagantrag und ist insoweit schon mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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