Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2006 - 4 Sa 958/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JurPC
Außerordentliche Kündigung wegen Privatnutzung des Internet
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetnutzung (private) - Abmahnung und fristlose Kündigung
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei vergleichsweise geringer Privatnutzung des Internets - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung; Kündigung auf Grund privater Internetnutzung während der Arbeitszeit ; Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes auf Grund monatlich einstündiger Internetnutzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Private Internetnutzung bei der Arbeit ist nicht immer ein Kündigungsgrund
- rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fristlose Kündigung für gelegentliches privates Surfen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht immer Kündigung bei privatem Surfen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
1 Stunde privates Surfen pro Monat im Büro ist kein Kündigungsgrund - Fristlose Kündigung ist übertrieben
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kündigungsrecht - Verhaltensbedingte Kündigung: Unerlaubte Internetnutzung als wichtiger Kündigungsgrund?
- rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fristlose Kündigung für gelegentliches privates Surfen?
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 1.9.2006)
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz // Nicht immer ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 14.09.2005 - 1 Ca 477/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2006 - 4 Sa 958/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1355
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