Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mündliche Übersetzung der in deutscher Sprache abgefassten Anklageschrift in englische Sprache bei einem dieser nur teilweise mächtigen ausländischen, minderjährigen Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nagold - 2 Ds 45 Js 23508/02
- AG Nagold - 2 Ds 45 Js 24043/02
- AG Nagold, 03.12.2002 - 2 Ds 45 Js 19760/02
- OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Papierfundstellen
- StV 2003, 490
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Die Anklageschrift ist deshalb einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, zugleich mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache - in aller Regel seine Muttersprache - bekanntzugeben (vgl. BVerfGE 64, 135; Nr. 181 Abs. 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren - RiStBV -). - BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Die Unkenntnis der deutschen Sprache und die Mittellosigkeit des Angeklagten gebieten für sich allein noch nicht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (vgl. BGHSt 46, 178; st. Rspr. OLG Stuttgart). - BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83
Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Deshalb ist er mit der Rüge des Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens, der schon durch die Mitteilung des Verfahrensablaufs hinreichend belegt ist (vgl. BGHSt 32, 44, 46 = NJW 1984, 2228), nicht ausgeschlossen. - OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
Übersetzung der Anklageschrift
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Dies ist zwingend erforderlich und folgt sowohl aus dem Recht des Angeschuldigten aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe a MRK, unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen in Kenntnis gesetzt zu werden, als auch seinem Anspruch aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b MRK, seine Verteidigung gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers ausreichend vorbereiten zu können (vgl. OLG Düsseldorf VRS 100, 133 m. w. N.). - BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03
Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
- OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 4 Ss 589/04
Beschleunigtes Verfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen …
Dies folgt aus Art. 6 Abs. 3 a, b MRK (OLG Hamm StV 2004, 364; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. April 2003 - 4 Ss 117/2003). - OLG Hamm, 06.04.2006 - 4 Ss 70/06
Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten
Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (vgl. BGH NStZ 1982, 125; OLG Stuttgart, StV 2003, 490; OLG Hamm, StV 2005, 659).
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