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| OLG Hamm, 08.11.1972 - 4 Ss 1205/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.03.1973 - 3 Ss 213/73 Auch bei form- und fristgerechter Begründung der Revision durch Erhebung der Sachrüge ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine verspätet erhobene formelle Rüge zulässig, wenn dem Verteidiger trotz seines Antrags während der Frist des StPO § 345 Abs. 1 keine Einsicht in das Hauptverhandlungsprotokoll gewährt worden ist (entgegen BGH 1951-02-21 1 StR 5/51 = BGHSt 1, 44 und BGH 1951-04-26 4 StR 173/51 = NJW 1951, 572 und OLG Oldenburg 1967-10-26 1 ARs 61/67 = NJW 1968, 64 und OLG Hamm 1972-09-08 4 Ss 1205/72).
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