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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2918
BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89 (https://dejure.org/1989,2918)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89 (https://dejure.org/1989,2918)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1989 - RReg. 4 St 135/89 (https://dejure.org/1989,2918)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 569
  • StV 1990, 164
  • BayObLGSt 1989, 145
  • BayObLGSt 1989, 146
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Nachdem dieser Termin verstrichen war, spielte es für die Beurteilung der Vollendung der Steuerhinterziehung keine Rolle, dass zu einem späteren ein Schätzungsbescheid ergangen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 01.02.1989 - 3 StR 450/88 - = NJW 1989, 1615; BayObLG, Beschl. v. 03.11.1989 - BReg 4 St 135/89 - = wistra 1990, 159 ff.;… Klein/Jäger, AO, 14. Auflage, § 370 Rdnr. 92; a.A.: OLG Karlsruhe MDR 1977, 1040).
  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

    Soweit im Beschluss vom 3.11.1989 (BayObLGSt 1989, 145/153) in der Anmerkung zum weiteren Verfahren undifferenziert auf die "Kenntnisse des Finanzamts" abgestellt wird, die genannte Entscheidung beruht hierauf nicht, hält der Senat an dieser Auffassung nicht fest.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung; …

    Keinesfalls schließt der hier allein vorliegende Anfangsverdacht die Erfüllung des Tatbestands der Steuerhinterziehung aus (…vgl. auch Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler aaO § 370 AO Rdn. 51 b; BayObLG wistra 1982, 238, 239; 1990, 159,162).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2005 - 2 Ss 139/04

    Urteilsgründe bei Einkommensteuerhinterziehung - Abgrenzung von Versuch und …

    Vielmehr sind auch hier die Grundsätze heranzuziehen, welche die Rechtsprechung hinsichtlich des Einflusses nachträglicher Maßnahmen auf eine einmal begründete Strafbarkeit entwickelt hat (vgl. BayObLG wistra 1990, 159; Hübner in MDR 1977, 600;… Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 370 AO, Rn. 74 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2005 - 2 Ss 139/05

    Überprüfung einer Steuerhinterziehung eines Einzelunternehmens; Verurteilung …

    Vielmehr sind auch hier die Grundsätze heranzuziehen, welche die Rechtsprechung hinsichtlich des Einflusses nachträglicher Maßnahmen auf eine einmal begründete Strafbarkeit entwickelt hat (vgl. BayObLG wistra 1990, 159; Hübner in MDR 1977, 600;… Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 370 AO, Rn. 74 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer; …

    Ergeht der auf Schätzung beruhende Steuerbescheid nach Veranlagungsschluss, bleibt es bei vollendeter Steuerverkürzung (BayObLGSt 1989, 145).
  • OLG Oldenburg, 16.11.1998 - Ss 319/98

    Begehungsform der Steuerhinterziehung; Unversteuerte Einfuhr von Branntwein bei …

    Nach einhelliger Auffassung kommt deshalb in Fällen, in denen den Finanzbehörden der wahre Sachverhalt bereits auf Grund anderer Umstände bekannt ist, der Angeklagte dies aber nicht weiß, nur eine Bestrafung wegen (untauglichen) Versuchs in Betracht (BayObLG wistra 1990, 159, 162;… Franzen/Gast/Jecks Steuerstrafrecht 4. Auflage § 370 AO Rn. 199f;… Koch/Scholtz/Himmel AO 4. Auflage § 370 Rn. 26;… Kohlmann Steuerstrafrecht 7. Auflage § 370 AO Rn. 44).
  • OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01

    Haftanordnung wegen Steuerhinterziehung und Fluchtgefahr; Unbeschränkte …

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  • BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Bei der Verkürzung auf Zeit ist für die Strafzumessung nicht der verspätet festgesetzte Steuerbetrag maßgebend, sondern der dem Fiskus entstandene Verspätungsschaden (BGH DB 1979, 1065; BayObLGSt 1989, 145/155;… Franzen/Gast/Samson Steuerstrafrecht 3.Aufl. § 370 AO Rn. 49;… Kohlmann Steuerstrafrecht - Stand Juli 1990 - § 370 AO Rn. 156; Bilsdorfer, Die Steuerverkürzung auf Zeit, bei Kohlmann, Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S.156, 158, 171).
  • LG Cottbus, 02.11.2021 - 22 KLs 10/20
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn alle Tatsachen, die für eine zutreffende Festsetzung erforderlich sind, dem konkret zuständigen Veranlagungsbeamten bekannt sind (so bereits BayObLGSt 1989, 145, 153 = wistra 1990, 159, 162; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. November 1998, Ss 319/98 (I/107), BeckRS 1998, 16504; OLG Köln, Urteil vom 31. Januar 2017, 1 RVs 253/16, BeckRS 2017, 107137;… Schmitz/Wulf, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2019, Rn. 281. Ebenfalls Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, Rn. 66: "Es muss die Unkenntnis des zuständigen Finanzbeamten beseitig werden").
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