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| BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91 |
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Kurzfassungen/Presse
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Diskette; Daten; Kopieren; Verwerten; Manifestation; Zueignung; Unterschlagung; Wegnahme
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1777
- NStZ 1992, 284
- StV 1992, 120
- BB 1992, 3
- DB 1992, 1135
- afp 1992, 100
- JR 1993, 253
- BayObLGSt 1991, 147
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91
Das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe einer Sache kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden, da ein solches Verhalten nicht den sicheren Schluss darauf zulässt, dass der Gewahrsamsinhaber den Gegenstand unter Ausschluss der Rechte des Eigentümers seinem Vermögen einverleiben will, sondern auf einer das fremde Eigentum nicht in Frage stellenden Nachlässigkeit beruhen kann (BGHSt 34, 309/312; OLG Düsseldorf StV 1990, 164 ; BayObLG Beschluss vom 28.4.1988 RReg.Der Senat vermag nicht der im Verfahren geäußerten Auffassung zu folgen, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 34, 309 ergebe sich, dass das Amtsgericht aus der Nichtherausgabe der Disketten.
- OLG Düsseldorf, 16.10.1989 - 2 Ss 327/89
Auszug aus BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91
Das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe einer Sache kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden, da ein solches Verhalten nicht den sicheren Schluss darauf zulässt, dass der Gewahrsamsinhaber den Gegenstand unter Ausschluss der Rechte des Eigentümers seinem Vermögen einverleiben will, sondern auf einer das fremde Eigentum nicht in Frage stellenden Nachlässigkeit beruhen kann (BGHSt 34, 309/312; OLG Düsseldorf StV 1990, 164 ; BayObLG Beschluss vom 28.4.1988 RReg.
- BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11
Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil); …
Dass die vom Angeklagten beabsichtigte Durchsuchung des Speichers und das Kopieren der dabei aufgefundenen Bilddateien im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache lag, ändert hieran nichts, denn dies führte nicht zu deren Verbrauch (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - RReg 4 St 158/91, juris, zum Kopieren und Verwerten von auf Diskette gespeicherten Daten; Cramer, CR 1997, 693, 696;… LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 154). - BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10
MOVICOL-Zulassungsantrag
Eine Wegnahme gemäß dieser Norm liegt nicht vor, wenn der Täter bereits Alleingewahrsam an der Verkörperung hat (BayObLG, WRP 1992, 174, 175 f.;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 17 Rn. 35). - BayObLG, 29.07.2024 - 201 StRR 49/24
Berechtigung, Bezahlung, betrugsspezifische Auslegung, Beweisführungsrecht, …
Das Wesen der Zueignung besteht darin, dass die Sache oder der in ihr verkörperte Wert dem Eigentümer dauernd entzogen wird, was grundsätzlich auch bei einem elektronischen Datenträger in Betracht kommen kann (vgl. BayObLGSt 1991, 147, 150 = …
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