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Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19843
OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07 (https://dejure.org/2007,19843)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2007 - 4St RR 3/07 (https://dejure.org/2007,19843)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 4St RR 3/07 (https://dejure.org/2007,19843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 318

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318
    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgen bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Rechtsfolgen nach fehlerhafter Rechtsanwendung durch den Tatrichter; Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß; Bestimmung des objektiven Unrechtsgehalts der Tat bei Betäubungsmitteldelikten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 233
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …

    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    a) Die Frage der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BGHSt 27, 70/72).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der …

    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    Zutreffend ist vielmehr, dass eine Freiheitsstrafe knapp über zwei Jahren angesichts ihrer Nähe zu einer in aussetzungsfähiger Höhe einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf (BGH StV 1992, 462/463).
  • BGH, 07.02.2001 - 2 StR 487/00

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    Dies ist auch nicht der in der Revisionsbegründung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.2.2001 - 2 StR 487/00 (NStZ 2001, 365/366) zu entnehmen.
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    b) Grundsätzlich ist der Rechtsfolgenausspruch nur dann alleine anfechtbar, wenn das Amtsgericht ausreichende Feststellungen zur Tat getroffen hat, die den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat jedenfalls in groben Zügen erkennen lassen und insofern eine hinreichende Grundlage für die Überprüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (BayObLGSt 1999, 99).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des …

    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    c) Die vom Amtsgericht im Fall II. 4. d getroffenen Feststellungen (AU. S. 4/5) tragen jedoch eine Verurteilung nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG nicht, da bei einer Lieferung von 20g Kokain und einem Wirkstoffgehalt von 20 % ein Kokainhydrochloridwirkstoffgehalt von 4g und damit keine nicht geringe Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG vorliegt, die erst bei Erreichen von 5g Kokainhydrochlorid angenommen wird (BGH StV 1994, 486/487; 1996, 548).
  • OLG Köln, 22.01.1999 - Ss 616/98
    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    Auf die Frage, ob der in der neueren Rechtsprechung (OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149/150; OLG Köln NStZ-RR 2000, 49) vertretenen Ansicht, die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß sei auch in den Fällen unwirksam, in denen das Erstgericht offensichtlich fehlerhaft gültiges Recht dadurch falsch angewandt hat, dass es einen festgestellten Sachverhalt unrichtig unter einen gültigen Straftatbestand subsumiert hat, der für die Strafzumessung einen höheren Strafrahmen vorgibt, als derjenige, der nach der festgestellten Tat bei zutreffender rechtlicher Wertung zur Anwendung kommende Straftatbestand, beizutreten ist, kommt es vorliegend somit nicht an, da ein solcher Fall gerade nicht gegeben ist.
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    Auf die Frage, ob der in der neueren Rechtsprechung (OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149/150; OLG Köln NStZ-RR 2000, 49) vertretenen Ansicht, die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß sei auch in den Fällen unwirksam, in denen das Erstgericht offensichtlich fehlerhaft gültiges Recht dadurch falsch angewandt hat, dass es einen festgestellten Sachverhalt unrichtig unter einen gültigen Straftatbestand subsumiert hat, der für die Strafzumessung einen höheren Strafrahmen vorgibt, als derjenige, der nach der festgestellten Tat bei zutreffender rechtlicher Wertung zur Anwendung kommende Straftatbestand, beizutreten ist, kommt es vorliegend somit nicht an, da ein solcher Fall gerade nicht gegeben ist.
  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 293/94

    Nicht geringe Menge - Betäubungsmittelgesetz - Wirkstoffgehalt

    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    c) Die vom Amtsgericht im Fall II. 4. d getroffenen Feststellungen (AU. S. 4/5) tragen jedoch eine Verurteilung nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG nicht, da bei einer Lieferung von 20g Kokain und einem Wirkstoffgehalt von 20 % ein Kokainhydrochloridwirkstoffgehalt von 4g und damit keine nicht geringe Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG vorliegt, die erst bei Erreichen von 5g Kokainhydrochlorid angenommen wird (BGH StV 1994, 486/487; 1996, 548).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
    Auszug aus OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BayObLGSt 1995, 27/28).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den …

    Rn. 10 Die Frage, ob eine weitere Einschränkung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung dann geboten ist, wenn der Angeklagte nach den Feststellungen zu Unrecht wegen eines Verbrechens statt eines Vergehens verurteilt worden oder zu Unrecht ein mit einer höheren Strafandrohung versehener Straftatbestand angenommen worden ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (bejahend: OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149; OLG Köln NStZ-RR 2000, 49, StraFo 2010, 300; verneinend: KG StV 2014, 78; OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2015 - 1 Ss 226/14 - juris; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 23.01.2007 - 4 St RR 3/07 - juris).
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