Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz - Rechtfertigung eines teilweisen Ausschlusses des Angeklagten von der Hauptverhandlung ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 317
- NJW 1974, 1290
- MDR 1974, 681
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Die Strafprozeßordnung schreibt in § 230 Abs. 1 StPO die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz, also auch für eine Ortsbesichtigung, zwingend vor (BGHSt 3, 187, 189).Von einem eigenmächtigen Ausbleiben des Angeklagten, das allein nach § 231 Abs. 2 StPO - einer Ausnahmevorschrift, die deshalb auch nicht etwa erweiternd ausgelegt werden darf (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) - eine Weiterverhandlung ohne ihn zugelassen hätte, kann danach keine Rede sein (…vgl. auch OLG Hamburg GA 1961, 177;… KMR 6. Aufl. Anm. 3 a, Löwe/Rosenberg 22. Aufl. Bem. 5 b, jeweils zu § 231 StPO).
- BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Eigenmächtig in diesem Sinne handelt aber nur der Angeklagte, der den Versuch gemacht hat, den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen (BGH VRS 36, 212), der also vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 16, 178, 183). - BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Die rein theoretische Befürchtung von möglichen Schwierigkeiten bei einer solchen Ausführung, von der nach der Sitzungsniederschrift (vgl. § 182 GVG) höchstens ausgegangen werden könnte, reicht jedoch, zumal da die Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 9, 77) nicht aus.
- BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung - …
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Weder kann der Angeklagte auf seine Anwesenheit verzichten, noch kann das Gericht ihn wirksam von seiner Anwesenheitspflicht entbinden (BGH NJW 1973, 522). - BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Von einem eigenmächtigen Ausbleiben des Angeklagten, das allein nach § 231 Abs. 2 StPO - einer Ausnahmevorschrift, die deshalb auch nicht etwa erweiternd ausgelegt werden darf (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) - eine Weiterverhandlung ohne ihn zugelassen hätte, kann danach keine Rede sein (…vgl. auch OLG Hamburg GA 1961, 177;… KMR 6. Aufl. Anm. 3 a, Löwe/Rosenberg 22. Aufl. Bem. 5 b, jeweils zu § 231 StPO). - BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Diese Vorschrift meint nur das eigenmächtige Sichentfernen oder Ausbleiben des Angeklagten (BGHSt 10, 304, 305). - RG, 11.04.1924 - I 180/24
1. Kann durch die nachträgliche Erklärung eines verhafteten Angeklagten, der zu …
Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74
Schon das Reichsgericht hat darauf hingewiesen, daß bei einem nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten von einem "Sichentfernen" oder "Ausbleiben" überhaupt nicht die Rede sein könne, weil das Gericht die Pflicht und die Macht habe, seine jederzeitige Anwesenheit an Gerichtsstelle durch Vorführung sicherzustellen (RGSt 58, 149, 150).
- KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13
Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Abwesenheitsverhandlung nach …
Rn. 31 An der Verwerfung der Revision sieht sich der Senat indes gehindert durch die Entscheidungen des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74 - (BGHSt 25, 317), vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77 - (BGH NJW 1977, 1928) und vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 - (BGH NStZ 1993, 446) sowie durch das Urteil des OLG Hamburg vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60 - (…GA 1961, 177).Rn. 32 1. a) In allen entschiedenen Fällen hatte sich der nicht auf freiem Fuß befindliche Angeklagte - in dem vom Bundesgerichtshof am 9. Mai 1974 entschiedenen Fall (BGHSt 25, 317) befand sich der Angeklagte in Strafhaft in anderer Sache, in den übrigen Fällen in Untersuchungshaft - geweigert, sich zur Fortsetzung der unterbrochenen Hauptverhandlung vorführen zu lassen.
Rn. 33 aa) In seinem Urteil vom 9. Mai 1974 (BGHSt 25, 317) hat der Bundesgerichtshof in der Weigerung eines in Haft befindlichen Angeklagten, gefesselt an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen, kein eigenmächtiges Verhalten im Sinne des § 231 Abs. 2 StPO, welches zu diesem Zeitpunkt definiert wurde als vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Anwesenheit als Versuch des Angeklagten, den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewusst unwirksam zu machen, gesehen.
In der Rechtsprechung (RGSt 58, 149, 150; BGHSt 25, 317; BGH, Beschluss vom 22. April 1976 - 2 StR 158/76;… OLG Hamburg GA 1961, 177) ist anerkannt, daß ein in Haft befindlicher Angeklagter eine solche 'Machtposition', aus eigenen Stücken dem Termin fernzubleiben, nicht besitzt.
In ausdrücklicher Festhaltung an BGHSt 25, 317 hat er ausgeführt:.
Rn. 41 "In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein in Haft befindlicher Angeklagter nicht die 'Macht' besitzt, aus freien Stücken nach Unterbrechung der Hauptverhandlung bei ihrer Fortsetzung fernzubleiben, weil das Gericht die Pflicht und die Möglichkeit hat, seine jederzeitige Anwesenheit notfalls zwangsweise durch Vorführung sicherzustellen (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1977, 1928;… Treier in KK-StPO 2. Aufl. § 231 Rdn. 6 m.w.N.) ... Die Rechtsprechung hat es deshalb selbst in Fällen, in denen sich der verhaftete Angeklagte ernstlich weigerte, sich zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorführen zu lassen, grundsätzlich nicht als zulässig erachtet, von vornherein von Zwangsmaßnahmen abzusehen und verlangt, den Angeklagten in der Regel zwangsweise vorzuführen (…BGH aaO S. 1929)".
Rn. 44 3. a) Beide Revisionsgerichte haben vielmehr entscheidungserheblich auf die - vor der Abwesenheitsverhandlung vorrangige - (Macht und) Pflicht des erkennenden Gerichts abgestellt, "das eigenmächtige Verhalten des Angeklagten sofort zu brechen und den Angeklagten vorführen zu lassen" (…OLG Hamburg a.a.O.) bzw. die Anwesenheit des inhaftierten Angeklagten "bei der Weiterverhandlung am Tatort trotz dieser Weigerung [sich dorthin vorführen zu lassen, konkret: aus dem Auto, mit dem er zum Tatort gebracht worden war, auszusteigen und die letzten Schritte (gefesselt) zu gehen] zu erzwingen" (BGHSt 25, 317), "auch in Fällen, in denen sich der verhaftete Angeklagte ernstlich weigert, sich zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorführen zu lassen, ... eine zwangsweise Vorführung in die Wege zu leiten und durchzuführen" (BGH NJW 1977, 1928) und die jederzeitige Anwesenheit des nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten "notfalls zwangsweise durch Vorführung sicherzustellen" (BGH NStZ 1993, 446).
- BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
Schmücker-Prozess
Eigenmächtig handelt nur der Angeklagte, der versucht, die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen, der vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1980, 950;… BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3 und 4).Als Ausnahmevorschrift darf § 231 Abs. 2 StPO nicht erweiternd ausgelegt werden (RGSt 42, 197, 199; BGHSt 3, 187, 190; 25, 317, 320).
- BGH, 11.03.2014 - 5 StR 630/13
Berufungshauptverhandlung in einer Strafsache: Abwesenheitsverhandlung gegen …
Es sieht sich hieran aber durch abweichende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74, BGHSt 25, 317; Urteil vom 30. Juni 1977 - 4 StR 198/77, NJW 1977, 1928; Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93, NStZ 1993, 446) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (…Urteil vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60, GA 1961, 177) gehindert.Ebenso ist in Fällen entschieden worden, in denen die zwangsweise Vorführung nur eines besonders geringen Aufwandes bedurft hätte, weil die zum Zwecke der Augenscheineinnahme bereits an den jeweiligen Tatort transportierten Angeklagten sich dort geweigert hatten, das Fahrzeug zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1974 - 4 StR 102/74, BGHSt 25, 317, 318 [zweijährige Freiheitsstrafe wegen "Diebstahls in einem schweren Fall"]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 20. Juli 1960 - Ss 87/60, GA 1961, 177).
- BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93
Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein in Haft befindlicher Angeklagter nicht die "Macht" besitzt, aus freien Stücken nach Unterbrechung der Hauptverhandlung bei ihrer Fortsetzung fernzubleiben, weil das Gericht die Pflicht und die Möglichkeit hat, seine jederzeitige Anwesenheit notfalls zwangsweise durch Vorführung sicherzustellen (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1977, 1928;… Treier in KK-StPO 2. Aufl. § 231 Rdn. 6 m.w.N.).Der Sitzungsniederschrift ist nicht zu entnehmen, daß das Gericht auch nur versucht hat, die Anwesenheit des Angeklagten zu erzwingen (vgl. BGHSt 25, 317, 320).
- BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der …
Der Bundesgerichtshof hatte Fälle von Abwesenheit des Angeklagten mehrfach zu beurteilen, war jedoch nicht zu einer Entscheidung darüber gezwungen, ob ein Verfahrenshindernis vorlag; denn in all diesen Fällen war eine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden (BGHSt 10, 304, 306; 10, 396; 19, 144, 145; 24, 257, 258; 25, 4; 25, 317, 320). - BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit unwirksam zu machen (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319). - BGH, 30.06.1977 - 4 StR 198/77
Erfordernis der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung - …
In der Rechtsprechung (RGSt 58, 149, 150; BGHSt 25, 317; BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 158/76;… OLG Hamburg GA 1961, 177) ist anerkannt, daß ein in Haft befindlicher Angeklagter eine solche "Machtposition", aus eigenen Stücken dem Termin fernzubleiben, nicht besitzt.Nach diesen Vorschriften wollte das Schwurgericht im vorliegenden Falle aber ersichtlich nicht verfahren; denn der Vorsitzende hat, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, den Angeklagten nicht über den wesentlichen Inhalt der Verhandlung während seiner Abwesenheit unterrichtet, nachdem dieser sich am letzten Verhandlungstag wieder hatte vorführen lassen (vgl. BGHSt 25, 317, 320).
- BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der …
Da der nicht auf freiem Fuß befindliche Angeklagte auf Anordnung des Gerichtsvorsitzenden "abgeführt" wurde, kann in seiner Entfernung aus der Hauptverhandlung eine in dieser Vorschrift vorausgesetzte Eigenmacht (vgl. BGHSt 37, 249, 251 f.; 25, 317, 319, jeweils mit weiteren Nachweisen) selbst dann nicht gesehen werden, wenn der Angeklagte, was naheliegt, mit dieser Maßnahme in Übereinstimmung mit seinem Verteidiger einverstanden war, ja sie erstrebte, weil er eine unmittelbare Konfrontation mit den Ergebnissen der Obduktion scheute. - BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …
Sie setzt voraus, daß der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig ferngeblieben ist, nämlich versucht hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 25, 317; BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80). - OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03
Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
Folgen der Einreichung von Schriftsätzen durch einen Sozius anstatt durch den …
- OLG Hamburg, 05.09.1986 - 1 Ss 131/86
Hauptverhandlung; Ortsbesichtigung; Anwesenheitsgebot; Augenscheinseinnahme in …
- BGH, 30.06.1983 - 4 StR 351/83
Beweisaufnahme in Abwesendheit des Angeklagten - Hauptverhandlung - …
- BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78
Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …
- OLG Bremen, 25.03.1992 - Ss 69/91
Verfahrensrüge wegen Abwesenheit des Angeklagten bei Urteilsverkündung; …
- BGH, 05.02.1982 - 3 StR 33/82
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- BGH, 16.05.1990 - 2 StR 637/89
Zulässigkeit einer Urteilsverkündung bei Abwesenheit des Angeklagten
- BGH, 15.06.1982 - 5 StR 369/82
Nichtanwesenheit eines Angeklagten bei einer Ortsbesichtigung mit ergänzender …
- BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79
Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Rechtmäßigkeit einer …
- BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- BGH, 15.07.1975 - 1 StR 263/75
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Widerstand gegen …
- BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77
Eintritt des Strafklageverbrauchs - Ordnungsgemäße Verlesung von Niederschriften …
- BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77
Weiterführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des …
- BGH, 17.05.1977 - 1 StR 228/77
Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zulässigkeit der …
- BGH, 06.12.1977 - 5 StR 630/77
Verletzung der Pflicht zur Anwesenheit bei Verspätung zur Hauptverhandlung
- BGH, 17.12.1976 - 2 StR 265/76
Durchführung der Hauptverhandlung unter Abwesenheit des Angeklagten, wenn dieser …
- BGH, 22.04.1976 - 2 StR 158/76
Unzulässige Weiterverhandlung ohne den Angeklagten
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