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| BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51
Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
Die Frage, ob die Körperverletzung durch den Angeklagten den Verlust des Zeigefingers verursacht hat, ist nach der Bedingungstheorie zu entscheiden (vgl. BGHSt 1, 332 für den insoweit gleichliegenden § 226 StGB). - BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
Bei einem solchen Beweisergebnis, das eine verminderte Zurechnungsfähigkeit ebenso denkbar erscheinen lässt wie eine Schuldunfähigkeit, hätte der Beschwerdeführer nicht verurteilt werden dürfen, da eine wahlweise Verurteilung nach § 330 a und den §§ 223 ff, 123 StGB unzulässig ist (BGHSt 1, 275); ein vorsätzliches Berauschen zwecks Begehung einer Straftat scheidet nach den bisherigen Urteilsfeststellungen aus. - RG, 21.12.1935 - 6 D 199/35
1. Ist die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. auch dann stets ein Vergehen, …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
§ 330 a StGB setzt die rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB) des Täters voraus, Diese muss für das Gericht feststehen; die blosse Möglichkeit, die Unterstellung eines solchen Zustandes genügt nicht (RGSt 70, 42, 87;… BGH Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 319/51). - BGH, 30.10.1951 - 1 StR 319/51
Blosse Möglichkeit des Vorliegens rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit i.R.d. § …
Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
§ 330 a StGB setzt die rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB) des Täters voraus, Diese muss für das Gericht feststehen; die blosse Möglichkeit, die Unterstellung eines solchen Zustandes genügt nicht (RGSt 70, 42, 87; BGH Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 319/51).
- BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53
Rechtsmittel
Dabei ist zu beachten, dass die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters voraussetzt; die blosse Möglichkeit , dass der Täter im Zustande rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schliesst zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber noch nicht die Verurteilung aus § 330 a StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 104/53 vom 28. Mai 1953).
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