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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3334
BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53 (https://dejure.org/1953,3334)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1953 - 4 StR 104/53 (https://dejure.org/1953,3334)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1953 - 4 StR 104/53 (https://dejure.org/1953,3334)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
    Die Frage, ob die Körperverletzung durch den Angeklagten den Verlust des Zeigefingers verursacht hat, ist nach der Bedingungstheorie zu entscheiden (vgl. BGHSt 1, 332 für den insoweit gleichliegenden § 226 StGB).
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
    Bei einem solchen Beweisergebnis, das eine verminderte Zurechnungsfähigkeit ebenso denkbar erscheinen lässt wie eine Schuldunfähigkeit, hätte der Beschwerdeführer nicht verurteilt werden dürfen, da eine wahlweise Verurteilung nach § 330 a und den §§ 223 ff, 123 StGB unzulässig ist (BGHSt 1, 275); ein vorsätzliches Berauschen zwecks Begehung einer Straftat scheidet nach den bisherigen Urteilsfeststellungen aus.
  • RG, 21.12.1935 - 6 D 199/35

    1. Ist die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. auch dann stets ein Vergehen, …

    Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
    § 330 a StGB setzt die rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB) des Täters voraus, Diese muss für das Gericht feststehen; die blosse Möglichkeit, die Unterstellung eines solchen Zustandes genügt nicht (RGSt 70, 42, 87;… BGH Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 319/51).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 319/51

    Blosse Möglichkeit des Vorliegens rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit i.R.d. § …

    Auszug aus BGH, 28.05.1953 - 4 StR 104/53
    § 330 a StGB setzt die rauschbedingte Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB) des Täters voraus, Diese muss für das Gericht feststehen; die blosse Möglichkeit, die Unterstellung eines solchen Zustandes genügt nicht (RGSt 70, 42, 87; BGH Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 319/51).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu beachten, dass die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters voraussetzt; die blosse Möglichkeit , dass der Täter im Zustande rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schliesst zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber noch nicht die Verurteilung aus § 330 a StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 104/53 vom 28. Mai 1953).
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