Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1982 - 4 StR 105/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Rechtsbegriff der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 25.03.1982 - 4 StR 105/82
Es genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390). - BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere …
Auszug aus BGH, 25.03.1982 - 4 StR 105/82
Es genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).
- BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach …
Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 105/82).
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