Rechtsprechung
| BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (objektive und subjektive Anforderungen an ein sog. Einzelrennen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Subjektiver Tatbestand im Fall eines Einzelrennens; notwendige Tatsachenfeststellungen bei Fluchtfahrt vor der Polizei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 315d Abs 1 Nr 3 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Subjektiver Tatbestand im Fall eines Einzelrennens; notwendige Tatsachenfeststellungen bei Fluchtfahrt vor der Polizei - IWW
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Starfverfolgung auf dieTatvorwürfe des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Sachbeschädigung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschränkung der Starfverfolgung auf dieTatvorwürfe des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Sachbeschädigung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.11.2019 - 273 Js 1385/19
- LG Berlin, 26.11.2019 - 503 KLs 14/19
- BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 189
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20
Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20
Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96
Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall
Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20
Mit diesen Ausführungen wird aber lediglich eine potenzielle Gefahrenlage beschrieben, die sich bei dem vom Angeklagten tatsächlich an den Tag gelegten Fahrverhalten gerade nicht zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 ? 4 StR 615/96, NZV 1997, 183).
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
Im Rahmen seiner Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt der Bundesgerichtshof auch Maßstäbe zur Bestimmung des Absichtserfordernisses auf (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2021 4 StR 225/20 -, NJW 2021, S. 1173 ), die er in darauffolgenden Entscheidungen ergänzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 142/20 -, DAR 2021, S. 395; Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 109/20 -, NStZ 2021, S. 189; Beschluss vom 29. April 2021 - 4 StR 165/20 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2021 - 4 StR 79/20 -, juris). - BGH, 29.04.2021 - 4 StR 165/20
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (verbotene Einzelrennen; Begriff der groben …
Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20 Rn. 16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vom 13. April 2021 ? 4 StR 109/20 Rn. 5). - BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23
Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …
Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20, BGHSt 66, 27 Rn. 16; Beschluss vom 13. April 2021 ? 4 StR 109/20 Rn. 5). - KG, 12.06.2023 - 3 ORs 30/23
"Einzelrennen" nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB bei kurzer tatsächlich gefahrener …
Rn. 4 Als erörterungsbedürftig erweist sich hier vor dem Hintergrund der kurzen tatsächlich gefahrenen Strecke - etwa 20 Meter - allein die Absicht des Angeklagten, die nach seinen Vorstellungen unter den konkreten situativen Gegebenheiten (Motorisierung, Verkehrslage, Streckenverlauf, Witterungs- und Sichtverhältnisse) maximal mögliche Geschwindigkeit auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke zu erreichen (vgl. BVerfGE 160, 284 f; BGHSt 66, 27 f; BGH NStZ-RR 2021, 189 f; Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) -, juris). - BayObLG, 03.02.2026 - 202 StRR 96/25
Absichtsmerkmal in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB im Rahmen sog. Polizeifluchtfälle; …
Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel - hier die Verhinderung der polizeilichen Kontrolle - zu erreichen (…vgl. neben BGH a.a.O. BGH, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 StR 225/20; 13.04.2021 - 4 StR 109/20; 24.03.2021 - 4 StR 142/20).
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