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| BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr des Opfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 331
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der für sich rechtlich nicht ausgeschlossenen, für die Angeklagten günstigeren Annahme einer rechtlichen Handlung (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2, 3; Strafausspruch 4). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt …
Vor dem Hintergrund dieser Verfahrensbesonderheit sieht sich der Senat hier gerade auch unter besonderer Berücksichtigung gebotener erzieherischer Gestaltung des Jugendstrafverfahrens zur Durchentscheidung im Sinne der Aufrechterhaltung der Strafe besonders veranlaßt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2;… siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4). - BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem …
Während bei alleiniger Anwendung des § 2 StGB grundsätzlich ein Gesamtvergleich des alten und neuen Rechts geboten ist und eine kombinierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstigerer Regelungen nicht in Betracht kommt (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 2 Rdn. 9), kann die Sonderregelung für das Jugendgerichtsgesetz davon abweichend folglich dazu führen, daß jenes Gesetz in Verbindung mit dem Angeklagten günstigeren alten Regelungen des Strafgesetzbuchs der DDR anzuwenden ist (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91). - BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen …
Denn nach § 2 StGB ist ein Gesamtvergleich der beiden Rechtsordnungen geboten und eine konkretisierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstiger Regelungen nicht möglich (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91); es gilt der Grundsatz strikter Alternativität (BGH, Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91
Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik …
Eine derartige Prüfung war für die Bestimmung des gemäß § 18 Abs. 1 JGG anzuwendenden Strafrahmens geboten (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 5).
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