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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,385
BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53 (https://dejure.org/1953,385)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1953 - 4 StR 115/53 (https://dejure.org/1953,385)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1953 - 4 StR 115/53 (https://dejure.org/1953,385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 293
  • NJW 1953, 1481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (17)

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Ein solcher Missbrauch der Amtsstellung stellt keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amts handlung dar (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; BGH 5 StR 126/52 vom 6. März 1952; vgl. auch RGSt 77, 75, 76).

    Auch der Angriff der Revision gegen die Annahme des nach § 332 StGB erforderlichen Zusammenhangs zwischen der Amtspflichtverletzung des Angeklagten und dem für die Aufnahmen erzielten Erlöse (800 DM und 300 DM) geht fehl (vgl. RGSt 77, 75, 76).

  • BGH, 06.03.1952 - 5 StR 126/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Ein solcher Missbrauch der Amtsstellung stellt keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amts handlung dar (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; BGH 5 StR 126/52 vom 6. März 1952; vgl. auch RGSt 77, 75, 76).

    Sie entspricht dem Gesetzeszweck und den Bedürfnissen des öffentlichen Dienstes und ist mit dem Begriff der in das Amt einschlagenden pflichtwidrigen Handlung, wie er vom BGH im Urteil 5 StR 126/52 vom 6. März 1952 übernommen worden ist, ohne weiteres vereinbar.

  • RG, 20.02.1936 - 2 D 531/35

    1. In welchem Umfange hat ein Notar, der einen Kaufvertrag und die …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Ein solcher Missbrauch der Amtsstellung stellt keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amts handlung dar (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; BGH 5 StR 126/52 vom 6. März 1952; vgl. auch RGSt 77, 75, 76).

    Auch die Urteile RGSt 70, 166, 172 und RG in GoltdArch 62, 326 sahen die Verletzung der amtlichen Schweigepflicht grundsätzlich als eine in das Amt des Beamten einschlagende pflichtwidrige Handlung im Sinne des § 332 StGB an.

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 393/51

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Beschuldigten zur Nachtzeit mit § 136a …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Deren Androhung durch den Staatsanwalt Dr. N. verstiess deshalb nicht gegen § 136 a StPO, so dass die Strafkammer nicht gehindert war, das von der Revision angefochtene Geständnis des Angeklagten zu verwerten und der Urteilsfindung zugrunde zu legen (BGH 1 StR 393/51 vom 30. Oktober 1951; vgl. auch BGHSt 1, 387).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Deren Androhung durch den Staatsanwalt Dr. N. verstiess deshalb nicht gegen § 136 a StPO, so dass die Strafkammer nicht gehindert war, das von der Revision angefochtene Geständnis des Angeklagten zu verwerten und der Urteilsfindung zugrunde zu legen (BGH 1 StR 393/51 vom 30. Oktober 1951; vgl. auch BGHSt 1, 387).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Das Bewusstsein, Unrecht zu tun, erfordert auch nach dem Beschluss des Grossen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 (GSSt 2/51) weder die Kenntnis der Strafbarkeit noch die Kenntnis der das Verbot enthaltenden gesetzlichen Vorschrift (BGHSt 2, 194, 202).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191).
  • RG, 01.03.1940 - 1 D 60/40

    Der tarifmäßig angestellte Buchhalter und Kassenverwalter eines staatlichen …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191).
  • RG, 09.06.1896 - 1876/96

    1. Inwieweit sind Beamte zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet? 2. Enthält die …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    Unter diesem Gesichtspunkt hat das Reichsgericht schon in einem Urteil vom 9. Juni 1896 (RGSt 28, 424) die private Mitteilung einer amtlich geheimzuhaltenden Angelegenheit als Verletzung der Amtspflicht im Sinne der §§ 332, 333 StGB erklärt.
  • RG, 19.12.1904 - 2159/04

    Enthält die Mitteilung von Adressen an eine Privatperson durch die Beamten eines …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
    In RGSt 37, 354, 355 ist die Mitteilung von Tatsachen, die der Beamte lediglich durch sein Amt erfahren hat, ebenfalls als verboten bezeichnet, soweit dadurch die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit oder eine sonstige Anordnung eines Vorgesetzten verletzt wird, allerdings unter Missbilligung der weitergehenden Ansicht, dass ein Beamter seine auf Grund amtlicher Tätigkeit erlangten Kenntnisse nie im Privatinteresse verwerten dürfe, weil sich dies mit seinen Pflichten ganz allgemein nicht vertrage.
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50

    Begriff der Anstellungsbehörde i.S.d. § 359 Strafgesetzbuch (StGB) - …

  • RG, 26.09.1933 - I 36/33

    Welchen Einfluß hat die Verwendung eines Beamten in einem gewerblichen Betrieb …

  • RG, 28.11.1935 - 2 D 771/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist bei der Bestechlichkeit Mittäterschaft …

  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 89/51
  • RG, 19.03.1926 - I 532/25

    Über die rechtliche Natur der Reichsbahngesellschaft und des Dienstverhältnisses …

  • RG, 19.01.1917 - IV 796/16

    Kann durch Begebung eines abredewidrig ausgefüllten Blankoakzepts an einen …

  • RG, 02.02.1928 - III 607/27

    Sind die Angestellten der Ortskrankenkassen stets Beamte im Sinne des § 359 StGB. …

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
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  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …

    Ein solcher Mißbrauch ist keine Privattätigkeit, sondern eine pflichtwidrige Amtshandlung (RGSt 69, 393, 394; 70, 166, 172; BGHSt 4, 293, 294 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53]; BGH NJW 1983, 462).
  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit …

    Während der Schuldspruch auch betreffend den Angeklagten G. - unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 1953 - 4 StR 115/53, BGHSt 4, 293 f.; vom 3. Februar 1960 - 4 StR 437/59, BGHSt 14, 123, 125, jeweils zu § 332 StGB aF; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 29; vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107, 110; vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598;… MüKoStGB/Korte, 3. Aufl., § 331 Rn. 107, § 332 Rn. 11;… LK/Sowada, 12. Aufl., § 331 Rn. 59;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 332 Rn. 5, 10), hat der Strafausspruch keinen Bestand, soweit der Angeklagte wegen Bestechlichkeit verurteilt worden ist.
  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 192/57

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung begegnet zwar insoweit Bedenken, als das Landgericht nicht geprüft hat, ob der Angeklagte hier überhaupt zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet war (vgl BGHSt 4, 293 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53] [294 ff]).

    Eine Verurteilung aus § 332 StGB setzt aber voraus, daß der Täter erkannt hat, sein Tun verletze die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und daß er sich außerdem des Zusammenhange zwischen Amtspflichtverletzung und Vorteilsgewährung bewußt ist (vgl BGHSt 4, 293 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53] [297]).

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 315/55
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  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53

    Rechtsmittel

    Danach ist Beamter im strafrechtlichen Sinne nicht nur, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat steht, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder sonstigen bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnisses durch öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Dienststelle zu Dienstleistungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (BGHSt 4, 293, 294).
  • BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Anberaumung einer …

    Hätte er jedoch aus freien Stücken gehandelt, so wäre er nach § 49 a Abs. 3 Nr. 1 StGB straffrei geblieben, ohne daß es auf den sittlichen Wert seiner Beweggründe ankam (BGHSt 4, 296, 299 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53] zu § 46 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 10.09.1953 - 2 StR 185/53

    Rechtsmittel

    Die Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist eine in das Amt einschlagende pflichtwidrige Handlung im Sinne der Bestechungsvorschrift (BGHSt vom 18. Juni 1953 - 4 StR 115/53, zum Abdruck bestimmt; RGSt 28, 424).
  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 447/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen schließt die Freiwilligkeit der Hingabe allein das Merkmal des Mißbrauchs regelmäßig nicht aus (BGHSt 1, 71; 4, 297 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53][299]; 8, 278).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 301/55

    Rechtsmittel

    Der Umfang dieser Pflicht kann sich aus dem Gesetz oder aus den besonderen Dienstvorschriften ergeben, die dem Angeklagten entweder allgemein oder besonders erteilt worden sind (BGHSt 4, 294 [BGH 18.06.1953 - 4 StR 115/53]).
  • BGH, 09.09.1954 - 2 StR 418/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1965 - 7 StE 2/64

    Verräterische Beziehungen zu ausländischen Nachrichtendiensten - Vollendung der …

  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 131/54

    Rechtsmittel

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