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| BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der Sitzungsniederschrift und durch Nichtwiederholung der Schlussanträge - Möglichkeit der Nachholung der Bildung einer Gesamtstrafe bei Unterlassung der Gesamtstrafenbildung durch den Tatrichter - Zulässigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 18.11.1952 - 11 KMs 19/52
- BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1879
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …
Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Hat der Tatrichter die Bildung einer Gesamtstrafe rechtsirrtümlich unterlassen und sind die früheren Strafen zwischenzeitlich verbüsst, so kann die Bildung der Gesamtstrafe nicht mehr nachgeholt werden (im Anschluss an BGHSt 2, 230).Zwar kommt die Bildung einer Gesamtstrafe infolge der zwischenzeitlichen Verbüssung der früheren Strafen jetzt nicht mehr in Frage (BGHSt 2, 230 gegen BGH NJW 1953, 389 [BGH 12.12.1952 - 2 StR 325/52]).
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Zwar ist nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer das "hartnäckige Leugnen" des Angeklagten als Ausdruck mangelnder Reue und damit als Anzeichen einer fehlenden Unrechtseinsicht strafschärfend gewertet und aus diesem Grunde auch von der Anrechnung der Untersuchungshaft abgesehen hat (BGHSt 1, 105, 107). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
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Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Dadurch hat er die vertragliche Verpflichtung übernommen, die Vermögensinteressen seiner Geldgeber wahrzunehmen (vgl BGHSt 1, 186; BGH 4 StR 637/52 vom 23.4.1953).
- BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Es bedarf daher nicht der Prüfung, ob die Strafkammer nicht ohnehin aus sachlichen Erwägungen befugt war, von der gesetzlichen Reihenfolge der angeführten Verfahrenshandlungen abzuweichen (vgl BGH 1 StR 620/52 vom 9.1.1953). - BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Zwar kommt die Bildung einer Gesamtstrafe infolge der zwischenzeitlichen Verbüssung der früheren Strafen jetzt nicht mehr in Frage (BGHSt 2, 230 gegen BGH NJW 1953, 389 [BGH 12.12.1952 - 2 StR 325/52]). - BGH, 16.01.1951 - 3 StR 34/50
Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes durch die Beibringung von Gift - …
Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Da § 54 StPO ausschliesslich das öffentliche Interesse an der Wahrung des Dienstgeheimnisses, nicht auch Verteidigungsrechte des Angeklagten schützen will, kann sich der Angeklagte auf seine Verletzung nicht berufen (BGH 3 StR 34/50 vom 16.1.1951). - BGH, 23.04.1953 - 4 StR 637/52
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Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Dadurch hat er die vertragliche Verpflichtung übernommen, die Vermögensinteressen seiner Geldgeber wahrzunehmen (vgl BGHSt 1, 186; BGH 4 StR 637/52 vom 23.4.1953). - BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
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Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Auch konnte das Protokoll nur durch die beiden Urkundsbeamten, nicht durch die drei beamteten Richter der Strafkammer, berichtigt werden (RGSt 22, 246; BGH 4 StR 561/51 vom 6.11.1952). - BGH, 17.01.1952 - 4 StR 111/51
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Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Bei dieser Sachlage drängte sich ihm die Erhebung weiterer Beweise in dieser Richtung nicht auf (BGH 4 StR 111/51 vom 17.1.1952).
- BGH, 15.06.1976 - 1 StR 266/76
Strafbarkeit wegen Untreue und wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der …
Nur die besondere Ausgestaltung des Darlehensverhältnisses (z.B. durch Einbeziehung auftragsähnlicher Elemente in Fällen der Zweckbindung des Kredits) kann eine fremdnützige Betreuungspflicht begründen (BGHSt 8, 271, 272; 13, 330; BGH LM StGB a.F. § 266 Nr. 16; BGH bei Dallinger MDR 1969, 534; BGH, Urteile vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - und vom 3. März 1964 - 1 StR 16/64). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
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Sie widersprechen sich nicht wie der 4. Strafsenat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - anzunehmen scheint. - BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …
Es braucht deshalb nicht zu der Frage Stellung genommen zu werden, ob nicht, entgegen der Auffassung des 4. Senats in der Entscheidung vom 1. Oktober 1953 (4 StR 120/53 S 6/7), ein Urteil stets auf einem Verstoß gegen § 258 Abs. 3 StPO beruht.
- BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
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Vielmehr hat er dabei zulässigerweise die abschreckende Wirkung der Strafe auf die Allgemeinheit im Auge gehabt (vgl. BGH 4 StR 120/53 vom 1. Oktober 1953). - BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit …
Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276). - BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
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Dies ist dadurch möglich, daß der Angeklagte nach der Vornahme des Ergänzungsaktes nochmals zur Sache gehört wird (RGSt 23, 310 f; BGH vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53;… Kleinknecht/Müller a.a.O. § 243 Anm. 3 a S. 462). - BGH, 14.07.1958 - 2 StR 91/58
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Der 4. Strafsenat ist dieser Rechtsauffassung in dem nicht veröffentlichtenUrteil vom 26. Januar 1956 - 4 StR 501/55 - ebenfalls beigetreten und hält demnach insoweit an seinerEntscheidung vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - NJW 1953, 1879 - nicht mehr fest. - BGH, 15.02.1955 - 5 StR 14/55
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Unter diesen Umständen bedarf es keiner Stellungnahme zu der Frage, ob ein Urteil nicht, wenn § 258 Abs. 3 StPO verletzt worden ist, - entgegen der Auffassung des 4. Senats in derEntscheidung vom 1.10.1953 (4 StR 120/53 S 6/7) - stets auf diesem Verstoß beruht. - BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
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Im übrigen ist § 57 StPO nur eine Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann (RGSt 16, 66; BGH 4 StR 120/53 vom 1. Oktober 1953). - BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
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Diese Ermächtigung endet mit der völligen Verbüssung oder sonstigen Erledigung solcher Strafen (vgl BGHSt 2, 230, im Anschluss an RGSt 32, 7; 74, 391; ferner BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953; abweichend 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 - NJW 1953, 389). - BGH, 28.10.1970 - 3 StR 174/70
Anforderungen an die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit - …
- BGH, 27.11.1961 - 4 StR 408/61
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- BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1953 - 1 StR 529/53
Rechtsmittel
- BGH, 28.08.1958 - 1 StR 316/58
Rechtsmittel
- BGH, 18.10.1956 - 2 StR 436/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1955 - 5 StR 326/55
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 398/54
Rechtsmittel
- BGH, 09.04.1954 - 5 StR 577/53
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