Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur Erpressung von Aussagen über Widerstandskontakte, 'Rundfunkverbrechen' und andere Straftaten. Exekution eines Zivilisten, den ein Arbeitskollege wegen Einspruchs gegen die Misshandlung ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (21)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Haben hiernach die beiden Beschwerdeführer bei gehöriger Anspannung ihrer dazu ausreichenden Verstandeskräfte und ihres rechtlichen Gewissens zur Unrechtserkenntnis gelangen können, so haben sie sich jedenfalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 194, 208 f) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] nach § 343 StGB schuldig gemacht. - BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Im übrigen war, es nach den Urteilsfeststellungen für sie unverkennbar, dass die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit jedenfalls nicht von der Tötung gerade dieser wahllos herausgegriffenen Opfer abhing (vgl BGHSt 2, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]). - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Daß B. arg- und wehrlos war, als der Angeklagte Sch. ihn tötete, sowie, daß Sch. diese Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gekannt und zur Tötung ausgenutzt hat, - (vgl BGHSt 2, 60; 3, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 121) [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]- geht aus den Urteilsfeststellungen einwandfrei hervor.
- BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Daß B. arg- und wehrlos war, als der Angeklagte Sch. ihn tötete, sowie, daß Sch. diese Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gekannt und zur Tötung ausgenutzt hat, - (vgl BGHSt 2, 60; 3, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 121) [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]- geht aus den Urteilsfeststellungen einwandfrei hervor. - BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52
Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht …
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Daß B. arg- und wehrlos war, als der Angeklagte Sch. ihn tötete, sowie, daß Sch. diese Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gekannt und zur Tötung ausgenutzt hat, - (vgl BGHSt 2, 60; 3, 185 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 296/52]; 6, 121) [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]- geht aus den Urteilsfeststellungen einwandfrei hervor. - BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung nur offensichtliche Fassungsversehen eines Urteils nachträglich berichtigt werden (OGHSt 3, 94; BGHSt 2, 248; 3, 245 [BGH 16.10.1952 - 5 StR 330/52]; 7, 75) [BGH 23.11.1954 - 5 StR 301/54]. - BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Angeklagte Sch. gleichwohl der Beihilfe zum Morde nur dann für schuldig erachtet werden könnte, wenn auch bei dem Täter die Tatbestandsmerkmale des Mordes vorlagen, (vgl BGHSt 1, 131, 369 f). - BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52
Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher …
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Auch entspricht die Ansicht des Schwurgerichts, daß auf die Angeklagten als Angehörige eines Polizeiverbandes das Militärstrafrecht anzuwenden ist, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1951, 323 Nr. 22; BGHSt 5, 239). - BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung nur offensichtliche Fassungsversehen eines Urteils nachträglich berichtigt werden (OGHSt 3, 94; BGHSt 2, 248; 3, 245 [BGH 16.10.1952 - 5 StR 330/52]; 7, 75) [BGH 23.11.1954 - 5 StR 301/54]. - BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51
Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach …
Auszug aus BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55
Daß während des Zusammenbruchs Anordnungen des Inhalts, jeder Waffenträger habe das Recht, jede beliebige Person bei bestimmten Verbrechen ohne weiteres zu erschießen (sog. "Katastrophenerlaß" und "Model-Befehl") keine rechtfertigende Wirkung zukam, steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest (BGHZ 3, 106 f; BGHSt 2, 334 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 414/51]; BGH 4 StR 48/50 vom 11. Dezember 1952; BGH 4 StR 212/53 vom 3. Dezember 1953). - BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52
Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender …
- BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 7/50
Voraussetzungen für die Annahme einer "Untersuchung" i.S.d. § 343 Strafgesetzbuch …
- BGH, 03.12.1953 - 4 StR 212/53
Voraussetzungen für einen Freispruch aus dem Gesichtspunkt des Notstands i.R.d. …
- BGH, 23.11.1954 - 5 StR 301/54
Verwertbarkeit bzw. Verlesbarkeit formblattmäßiger Niederschriften von …
- BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
- BGH, 04.05.1951 - 2 StR 114/51
- BGH, 11.12.1952 - 4 StR 48/50
Erschiessung eines Zivilisten und seines Sohnes; der Vater wegen angeblicher …
- RG, 25.10.1927 - I 441/27
1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines …
- RG, 20.09.1880 - 2280/80
Muß aus den Entscheidungsgründen entnommen werden können, welche Einzelstrafen …
- LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64
Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins …
Es genügte, dass sie in der ihnen eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchdrangen, dass die befohlene Handlung rechtlich "nicht in Ordnung ist" (BGH Urt. - 4 StR 121/55 - v. 7.7.1955 ; Urt. - 4 StR 44/57 - v. 14.3.1957 ).Dass Hinrichtungen nur aufgrund eines gerichtlichen Todesurteiles vorgenommen werden dürfen, und dass richterliche Gewalt nur von unabhängigen Gerichten ausgeübt werden kann, stand zur Tatzeit schon seit fast 100 Jahren in unangefochtener verfassungsrechtlicher Geltung (Preuss. Verfassungsurkunde v. 31.1.1850 Art. 5, 7, 8, 86; Weimarer Reichsverfassung Art. 102, 105, 114) und gehörte auch damals in Deutschland so selbstverständlich zum Grundbestand des rechtsstaatlichen Denkens und allgemeinen Rechtsbewusstseins, dass nicht einmal die nationalsozialistischen Gewalthaber diese Grundsätze - so unbequem sie ihnen auch waren - öffentlich anzutasten wagen konnten (vgl. BGH Urt. vom 7.7.1955 - 4 StR 121/55 - ).
Er musste sich nur vor seinem Gewissen darüber klar werden, dass das mit dem Befehl beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens unvereinbar und nach der allgemeinen Rechtsüberzeugung Unrecht war (BGH Urt. - 4 StR 121/55 - vom 7.7.1955 ; Urt. - 4 StR 44/57 - vom 14.3.1957 ).
- LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67
Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von …
Er ist daher nicht durch Notstand entschuldigt (vgl. BGHSt 3, 272; BGH 4 StR 121/55, Urteil vom 7.7.1955 ).Zudem war es unverkennbar, dass die Erhaltung der Sicherheit der Truppe jedenfalls nicht von der Tötung gerade dieser wahllos herausgegriffenen Zivilisten abhing (vgl. BGH 4 StR 121/55, Urteil vom 7.7.1955 ).
- LG Bonn, 27.12.1965 - 8 Ks 2/64
Erschiessungen an mehreren Orten im Eifelgebiet von Zivilarbeitern und …
Hoffmann ist daher die Unterlassung der Tat daher auch zuzumuten gewesen (vgl. u.a. BGH Urteil vom 7.Juli 1955 - 4 StR 121/55 - unveröffentlicht -).Es genügt vielmehr, wenn der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes darstellt, dass sie "nicht sauber, nicht in Ordnung" ist (vgl. u.a. von Weber (JZ 51, 86); BGH Urteil vom 7.Juli 1955 - 4 StR 121/55 - unveröffentlicht -).
- BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht
Die Befürchtung, die öffentliche Ordnung könnte so dicht hinter der Front durch einen "Defaitisten" aufgelöst werden, würde den Beschwerdeführer auch deshalb nicht entschuldigen, weil ihm das Unterlassen der in Anbetracht der Gesamtlage sinnlosen Tat zuzumuten war (RGSt 66, 222, 225; 72, 249; BGH 4 StR 121/55 vom 7. Juli 1955 S 11).Auch der Katastrophenerlaß vom März 1945, nach dem jeder Waffenträger verpflichtet sein sollte, jeden Deserteur auch ohne Standgerichtsverfahren zu erschießen, könnte diese Bluttat nicht rechtfertigen; denn ihm kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rechtswirksamkeit zu (BGHZ 3, 94, 106 f [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50]; BGH 4 StR 48/50 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 121/55 vom 7. Juli 1955 S 10).
- LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67
Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …
Es reicht vielmehr aus, dass er in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung "etwas Unrechtes" darstellt (so mit Recht das Urteil des BGH vom 7.Oktober 1960 - 4 StR 242/60 - = NJW 1961, 373 ff., 375, Nr. 16, insoweit in BGHSt 15, 214 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch das frühere Urteil vom 7.Juli 1955 - 4 StR 121/55 -, zitiert bei Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S.174, bei Fussnote 47). - LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69
Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere …
Der innere Tatbestand des § 47 MStGB setzte nicht eine persönlich qualifizierte Kenntnis voraus; es kommt vielmehr darauf an, dass der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt auf Grund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes sei, dass sie "nicht in Ordnung" ist (BGH 4 StR 121/55 vom 7.7.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.März 1957 ).Staatsnotstand kann jedoch dann nicht angenommen werden, wenn die Herstellung von Ordnung und Sicherheit der Truppe nicht von der Tötung gerade dieser wahllos herausgegriffenen Opfer abhing (BGHSt 2, 114; BGH 4 StR 121/55 vom 7.7.1955).
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
§ 47 MilStGB setzt nämlich keine juristisch qualifizierten Rechtskenntnisse voraus, sondern es genügt, wenn der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund der ihm eigenen geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes darstellt, dass sie "nicht in Ordnung" ist (BGH 4 StR 121/55 vom 7.7.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ). - LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67
Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen …
§ 47 MilStGB setzt dabei nicht eine juristisch qualifizierte Kenntnis voraus; es genügt, wenn der Untergebene in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt auf Grund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas Unrechtes darstellt, dass sie "nicht in Ordnung" ist und aus dem Rahmen des Militärischen herausfällt (Schwinge, Militärstrafgesetzbuch, 5.Aufl., 1943, § 47 MilStGB, Anm.IV, 2; BGH, Urteil vom 7.7.1955 - 4 StR 121/55 ; BGH, Urteil vom 7.10.1960 - 4 StR 242/60 ). - LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62
Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender …
Es gehört in Deutschland wie in allen Kulturvölkern seit Jahrhunderten zum Grundbestand rechtsstaatlichen Denkens, dass die richterliche Gewalt nur von unabhängigen Gerichten ausgeübt werden darf, und dass keine polizeiliche oder andere Verwaltungsinstanz befugt ist, ohne gerichtliches Todesurteil eine Hinrichtung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.1955 - 4 StR 121/55 - und vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 - ). - LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
Demgegenüber war es nicht erforderlich, dass Krizons die befohlene Tätigkeit rechtlich zutreffend qualifizierte, sondern es genügte, dass er - wie geschehen - in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt aufgrund des ihm eigenen und geläufigen Denkens zu dem Bewusstsein gelangte, das befohlene Tun stelle etwas Unrechtes dar (BGH 4 StR 121/55 vom 07.07.1955 ; 4 StR 44/57 vom 14.03.1957 ). - LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der …
- LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
- LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von …
- LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63
Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus …
- LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67
Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und …
- LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70
Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie …
- LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64
Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter …
- LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61
Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien
- LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68
Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im …
- LG Düsseldorf, 05.08.1966 - 8 I Ks 1/66
Massen- und Einzeltötung von jüdischen Männern, Frauen und Kindern in …
- LG Hof, 31.07.1969 - Ks 7/68
Tödliche Misshandlung einer russischen Ärztin. Anordnung flüchtende und …
- LG Hannover, 07.06.1966 - 2 Ks 2/65
Bau von 'Gaswagen', von denen mindestens sechs in ausländischen Orten eingesetzt …
- LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64
Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen …
- LG Regensburg, 15.03.1963 - Ks 3/62
Erschiessung eines Zivilisten zur Vorbeugung gegen den Verrat eines deutschen …
- LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung …
- LG Hamburg, 14.01.1969 - 38/67
Laufende Erschiessung von Juden, die ausserhalb des Ghettos von Przemysl …
- LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61
Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen
- LG Heidelberg, 27.09.1957 - 3a Ks 2/57
Tödliche Misshandlung von 4 polnischen Häftlingen, die verbotswidrig in der …
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