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| BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51
Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …
Auszug aus BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Das Landgericht hat ihn in diesem Fall zutreffend wegen Einbruch- und Einsteigediebstahls verurteilt; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die insoweit von der des Reichsgerichts abweicht, ist als umschlossener Raum im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB jedes Raumgebilde anzusehen, das nicht Gebäude oder Behältnis ist und das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen (Beschluss des Grossen Strafsenats vom 11. Mai 1951 - BGHSt 1, 158 ff). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Vielmehr muss nachgewiesen werden, da SB jede der nach § 20 a Abs. 1 StGB bei der Gesamtwürdigung zugrunde gelegten - mindestens drei - Straftaten, im vorliegenden Fall also wenigstens die am 4. Februar 1932 und 9. Dezember 1948 abgeurteilten und die gegenwärtig abzuurteilenden strafbaren Handlungen, Ausfluss des dem Täter innewohnenden verbrecherischen Hanges sind (BGH Urteil v. 4. April 1951 - 1 StR 54/51 -, RGSt 68, 149, 156). - RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Vielmehr muss nachgewiesen werden, da SB jede der nach § 20 a Abs. 1 StGB bei der Gesamtwürdigung zugrunde gelegten - mindestens drei - Straftaten, im vorliegenden Fall also wenigstens die am 4. Februar 1932 und 9. Dezember 1948 abgeurteilten und die gegenwärtig abzuurteilenden strafbaren Handlungen, Ausfluss des dem Täter innewohnenden verbrecherischen Hanges sind (BGH Urteil v. 4. April 1951 - 1 StR 54/51 -, RGSt 68, 149, 156). - BGH, 27.07.1951 - 4 StR 299/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Regen neuer Straftaten desselben Täters muss die Sicherungsverwahrung erneut angeordnet werden, wenn die Würdigung dieser Taten ergibt, dass er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist und die öffentliche Sicherheit es erfordert (BGH Urteil vom 27. Juli 1951 - 4 StR 299/51).
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 745/52
Rechtsmittel
Die Anwendung des § 20 a Abs. 1 StGB hat ferner zur sachlichen Voraussetzung, dass die früheren und zur Aburteilung stehenden Straftaten Symptomtaten, also Kennzeichen ein und desselben inneren Hanges zum Verbrechen sein müssen (vgl. Entscheidungen des Senates vom 13. Juni 1952 4 StR 123/52 und vom 26. September 1952 4 StR 352/52). - BGH, 19.02.1953 - 4 StR 730/52
Rechtsmittel
Bei jeder einzelnen Tat, die der Richter zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a StGB heranzieht, muss er vielmehr ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zu dem Wesen des Täters nachweisen, das gerade auch diese Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (RGSt 68, 149, 156 f; BGH 4 StR 45/52 vom 2.5.52, 4 StR 123/52 vom 19.6.52 und 4 StR 352/52 vom 25.9.52). - BGH, 25.09.1952 - 4 StR 352/52
Beurteilung des kriminalbiologischen Persönlichkeitsbildes
Auf deren Ursprung nach der jeweiligen äußeren Lage und den Beweggründen des Täters kommt es gleichfalls an, um Gewißheit darüber zu gewinnen, ob jede der im Rahmen des § 20 a StGB herangezogenen Vortaten eine gleichartige innere Beziehung zum Wesen des Angeklagten hat, also als Ausfluß eines und desselben Wesenszuges, nämlich seines verbrecherischen Hanges in Erscheinung tritt (RGSt 68, 156 und BGH vom 2. Mai 1952 - 4 StR 45/52 sowie vom 13. Juni 1952 - 4 StR 123/52 -).
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