Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Änderung und Klarstellung des Schuldspruchs; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53
Änderung und Klarstellung des Schuldspruchs; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Verbreitung/Herstellung von Kinderpornografie - Abstellen auf ein "tatsächliches Geschehen"
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 12.12.2022 - 4 KLs 25/22
- BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Auszug aus BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23
und 2. der Urteilsgründe strafschärfend berücksichtigt hat, dass die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches und nicht nur ein wirklichkeitsnahes Geschehen zum Gegenstand hatten, lässt dies nicht besorgen, dass das Landgericht dies losgelöst von den konkreten Umständen strafschärfend berücksichtigt und damit gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366 f.). - BGH, 11.03.2015 - 4 StR 570/14
Doppelverwertungsverbot
Auszug aus BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23
Die von der Revision beanstandete strafschärfende Erwägung begegnet daher unter den hier gegebenen Umständen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 StR 570/14; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 103). - BGH, 17.12.2008 - 2 StR 461/08
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot
Auszug aus BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23
Die von der Revision beanstandete strafschärfende Erwägung begegnet daher unter den hier gegebenen Umständen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 StR 570/14; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 103).
- BVerwG, 15.05.2025 - 2 WD 23.24
Dienstgradherabsetzung wegen Besitzes von 244 kinder- und jugendpornographischen …
Rn. 30 Hingegen muss es als besonders erschwerend gewichtet werden, wenn Bild- oder Videodateien nicht nur wirklichkeitsnahe, also z. B. nachgestellte Szenen, sondern reale Geschehnisse wiedergeben, die schwerste Missbrauchshandlungen zum Gegenstand hatten, die von den betroffenen Kindern tatsächlich erlitten werden mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103 und vom 22. Mai 2023 - 4 StR 124/23 - juris Rn. 4).
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