Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1951 - 4 StR 13/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung einer unzüchtigen Handlung von einer beleidigenden Zudringlichkeit bei Streichbewegungen eines Mannes über die Gesäßfalten von Frauen
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
Rechtsmittel
Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob unzüchtige Handlungen oder lediglich handgreifliche Zudringlichkeiten im Sinne des § 185 StGB vorliegen, ist zu prüfen, wie die festgestellten Vorgänge von der Allgemeinheit, d.h. von einem unbefangenen Beurteiler mit durchschnittlichen Maßstäben bewertet würden, wenn ihm sowohl das äussere Geschehen als auch die Gesinnung und Willensrichtung des Täters bekannt wären (RGSt 67, 110, 112 f; BGHSt 1, 168, 174 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] sowie 4 StR 13/51 vom 9.3.1951 und 2 StR 625/51 vom 14.3.1952). - BGH, 12.04.1951 - 4 StR 87/50
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 9. März 1951 - 4 StR 13/51 ausgeführt, kein Angeklagter sei verpflichtet, seine Verfehlung zu bekennen, so dass sein Leugnen für sich allein keinen Strafzumessungsgrund abgeben dürfe.
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