Rechtsprechung
| BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Revisionsrücknahme (Formlosigkeit der ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers; Unwiderruflichkeit; Unanfechtbarkeit; keine Ausnahmen bei unrichtiger Auskunft des Verteidigers; enttäuschte Erwartungen; Irrtum) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 302 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Ermächtigung zur Rücknahme bedarf keiner Form - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des …
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03
Rn. 4 Die Revisionsrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht generell unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. BGHSt 46, 257, 258;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6); nur in eng begrenztem Umfang erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen an (vgl. BGHSt 45, 51, 53 m.w.N.).Ein solcher Ausnahmefall ist hier schon deshalb nicht gegeben, weil die unrichtige Auskunft, durch die der Angeklagte zu seiner Erklärung veranlaßt wurde, nicht durch das Gericht (vgl. hierzu BGHSt 46, 257 f.), sondern durch den Wahlverteidiger erteilt wurde (…vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8;… Ruß in KK 4. Aufl. § 302 Rdn. 13 m.w.N.).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03
Rn. 4 Die Revisionsrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht generell unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. BGHSt 46, 257, 258;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6); nur in eng begrenztem Umfang erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen an (vgl. BGHSt 45, 51, 53 m.w.N.). - BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Unwirksamkeit des …
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 276/01
Wirksame Revisonsrücknahme; Unzulässige Willensbeeinflussung
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03
Rn. 4 Die Revisionsrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht generell unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. BGHSt 46, 257, 258; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6); nur in eng begrenztem Umfang erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen an (vgl. BGHSt 45, 51, 53 m.w.N.). - BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …
Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03
Ein solcher Ausnahmefall ist hier schon deshalb nicht gegeben, weil die unrichtige Auskunft, durch die der Angeklagte zu seiner Erklärung veranlaßt wurde, nicht durch das Gericht (vgl. hierzu BGHSt 46, 257 f.), sondern durch den Wahlverteidiger erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8;… Ruß in KK 4. Aufl. § 302 Rdn. 13 m.w.N.).
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen …
(2) Ein durch den Verteidiger hervorgerufener Irrtum würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zur Unwirksamkeit führen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03 bei Becker NStZ-RR 2004, 228). - BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19
Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme …
Ein durch einen Verteidiger hervorgerufener Irrtum des Angeklagten kann einen solchen Ausnahmefall nicht begründen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, juris Rn. 15; Beschluss vom 13. Mai 2003 ? 4 StR 135/03, juris Rn. 3;… vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, juris Rn. 4). - BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …
Rn. 9 An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Angeklagte gebunden, denn die Rücknahme eines Rechtsmittels ist unwiderruflich und unanfechtbar (…vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluß vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04).
- BGH, 09.03.2006 - 5 StR 551/05
Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision (unzulässige …
Die Revisionsrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 46, 257, 258;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6; Senat in StV 2001, 556; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03 -). - AG Köln, 25.10.2022 - 583 OWi 145/22
Wiedereinsetzung, Verzichtswirkung, Rechtsbeschwerde
Rn. 13 In der Rechtsprechung des BGH ist denn auch geklärt, dass ein Rechtsmittelverzicht - insoweit geht es bei der gesetzlichen Verzichtswirkung des § 342 Abs. 3 StPO um nichts anderes - nicht nur nicht der Wiedereinsetzung unterliegt, sondern generell unanfechtbar ist (…s. Paul, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage 2019, § 302 Rn. 15 mwN; BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 1 StR 301/16; BGH, Beschluss vom 10.09.2009 - 4 StR 120/09).Das gilt namentlich auch bei angeblicher Falschberatung durch den Verteidiger (BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - 4 StR 135/03).
- BGH, 16.03.2010 - 4 StR 572/09
Wirksame Rücknahme der Revision durch den Pflichtverteidiger (Falschberatung …
Ein bloßer Irrtum über die Auswirkungen eines Urteils oder sonstige enttäuschte Erwartungen sind insoweit unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03 m.w.N.).
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