Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei möglicher Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78
Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung muß die einzuziehenden Gegenstände soweit kennzeichnen, daß bei den Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88, 89). - BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78
Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung muß die einzuziehenden Gegenstände soweit kennzeichnen, daß bei den Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88, 89). - BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78
In diesem Fall wäre nach § 105 Abs. 1 JGG zu prüfen gewesen, ob auf die Tat Jugendrecht anzuwenden ist (vgl. BGHSt 6, 6, 7). - BGH, 22.02.1978 - 4 StR 60/78
Anforderungen an den Ausspruch über die Einziehung von Rauschgift
Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78
Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 1978 - 4 StR 60/78).
- BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80
Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …
Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Menge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - und vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen …
Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Mengen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Kummulative …
Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Mengen (BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
Milderung der Strafe bei möglicher Vermeidung der Zwangslage durch Gebrauchmachen …
Sie muß dementsprechend geändert werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 -). - BGH, 19.09.1979 - 4 StR 474/79
Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln im Falle eines Tauschgeschäfts …
Jedoch muß in diesem Fall die Urteilsformel neu gefaßt werden, denn sie läßt nicht erkennen, in welchem rechtlichen Verhältnis die beiden Straftatbestände zueinander stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der …
Die Urteilsformel muß jedoch insoweit neu gefaßt werden, denn sie läßt nicht erkennen, daß die einzelnen Straftatbestände zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78). - BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Nichtvorliegen ausreichender Feststellungen zum Schuldumfang im Urteil - …
Wenn der Verurteilung mehrere Straftatbestände zugrunde liegen, muß die Urteilsformel eindeutig erkennen lassen, in welchem rechtlichen Verhältnis diese zueinander stehen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78).
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