Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachprüfbarkeit der Ermessensentscheidung hinsichtlich der Auswahl eines Dolmetschers durch den Tatrichter im Revisionsrechtszug - Einordnung des nicht fehlerfreien Nachweises der Qualifikation einer Dolmetscherin als Verfahrensmangel - Einordnung einer Tötung als minder ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Für die Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist; heranzuziehen sind also alle Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (BGHSt 26, 97; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75; vgl. auch BGHSt 4, 9; BGH NJW 1960, 1869; 1966, 894). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Das schließt freilich eine nochmalige Verwertung bei der Strafzumessung innerhalb dieses Rahmens nicht aus (vgl. BGHSt 16, 351, 353/54). - BGH, 18.05.1976 - 5 StR 529/75
Zulässigkeit der Vernehmung des späteren Sitzungsstaatsanwaltes zu Beginn der …
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Der Generalbundesanwalt hat (…unter Bezugnahme auf RGSt 76, 177 und auf Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl., § 185 GVG Anm. 5;… vgl. auch Kleinknecht, StPO 33. Aufl., § 185 GVG Rn. 10) zutreffend darauf hingewiesen, daß die Ermessensentscheidung der Auswahl des Dolmetschers durch den Tatrichter im Revisionsrechtszug grundsätzlich nicht nachprüfbar ist (so neuerdings auch BGH, Urt. vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75), jedenfalls nicht mit der allgemeinen Behauptung angegriffen werden kann, der Dolmetscher sei zu richtiger Übersetzung möglicherweise nicht fähig gewesen.
- BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Für die Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist; heranzuziehen sind also alle Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (BGHSt 26, 97; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75; vgl. auch BGHSt 4, 9; BGH NJW 1960, 1869; 1966, 894). - BGH, 20.12.1967 - 4 StR 311/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Die hohen Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Wiedergabe der Zumessungsgründe beim Ausspruch der Höchststrafe stellt (vgl. etwa BGH MDR 1967, 898; BGH NJW 1968, 757), können aber bei Verhängung der höchsten Strafe aus dem bereits gemilderten Strafrahmen nicht mehr uneingeschränkt gelten. - BGH, 29.07.1975 - 4 StR 286/75
Voraussetzungen für die Anwendung eines milderen Strafrahmens
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Für die Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist; heranzuziehen sind also alle Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (BGHSt 26, 97; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75; vgl. auch BGHSt 4, 9; BGH NJW 1960, 1869; 1966, 894). - RG, 18.06.1942 - 3 D 260/42
Das Gericht ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß der Dolmetscher seiner …
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Der Generalbundesanwalt hat (unter Bezugnahme auf RGSt 76, 177 und auf Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl., § 185 GVG Anm. 5;… vgl. auch Kleinknecht, StPO 33. Aufl., § 185 GVG Rn. 10) zutreffend darauf hingewiesen, daß die Ermessensentscheidung der Auswahl des Dolmetschers durch den Tatrichter im Revisionsrechtszug grundsätzlich nicht nachprüfbar ist (so neuerdings auch BGH…, Urt. vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75), jedenfalls nicht mit der allgemeinen Behauptung angegriffen werden kann, der Dolmetscher sei zu richtiger Übersetzung möglicherweise nicht fähig gewesen. - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 24.01.1950 - StS 226/49
Auszug aus BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77
Das Landgericht hat insbesondere, wie sich aus dem Hinweis auf den "jahrelangen Gefühlsstau und seine Entladung" (UA S. 31) ergibt, die sich über Jahre erstreckende Demütigung, Unterdrückung und Aufhetzung (UA S. 24) durch die Ehefrau, die Mann und Kind vernachlässigte, mit in Betracht gezogen und damit die in solchen Fällen gerade bei Ehegatten gebotene Ganzheitsbetrachtung (vgl. OGHSt 2, 340, 342) angestellt.
- BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem …
Für die Frage, ob ein minder schwerer Fall zu bejahen ist, sind alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Urteil vom 14. Juni 1977 - 4 StR 141/77; Beschluß vom 7. Februar 1979 - 3 StR 1/79; jeweils mit Nachweisen).
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