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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45798
BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19 (https://dejure.org/2019,45798)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2019 - 4 StR 158/19 (https://dejure.org/2019,45798)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 (https://dejure.org/2019,45798)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz Antrags des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchherabsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO
    Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz Antrags des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchherabsetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer vom Generalbundesanwalt beantragten Schuldspruchänderung durch Beschluss

  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten; Revision gegen die Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten; Revision gegen die Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 53
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07

    Konkurrenzen zwischen Schwangerschaftsabbruch und gefährlicher Körperverletzung …

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit dieser eine Schuldspruchänderung dahin beantragt hat, dass die Angeklagte der Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung in 459 Fällen sowie des Computerbetruges in 2681 Fällen schuldig ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97;… zust. z.B. Franke in LR-StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Der Umstand, dass der Generalbundesanwalt in den 459 Fällen die Herabsetzung der Einzelstrafen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat, steht dieser Bewertung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit dieser eine Schuldspruchänderung dahin beantragt hat, dass die Angeklagte der Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung in 459 Fällen sowie des Computerbetruges in 2681 Fällen schuldig ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97;… zust. z.B. Franke in LR-StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 314/13

    Verfall (Korrektur eines offensichtlichen Rechenfehlers bei der Bestimmung der …

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit der Generalbundesanwalt neben der Herabsetzung der Einzelstrafen in den 459 vom Landgericht abgeurteilten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß der Geldstrafe die Verhängung von 2681 Einzelfreiheitsstrafen zwischen drei und neun Monaten nach Maßgabe der gegen den mitangeklagten Ehemann angewendeten Strafenstaffel - bei Aufrechterhaltung der verhängten Gesamtstrafe - beantragt hat, handelt es sich nicht um einen Antrag zugunsten der Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13; vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15; für einen den Angeklagten begünstigenden Rechenfehler auch BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13).
  • BGH, 02.08.2018 - 1 StR 311/18

    Einziehung (Zulässigkeit eines teilweisen Absehens von der Einziehung)

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Im Übrigen sieht er aus prozessökonomischen Gründen mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO von einer Einziehung ab (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2018 - 1 StR 311/18).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 231/97

    Verurteilung zu tateinheitlich begangener Vorsatztat und Fahrlässigkeitstat bei …

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit dieser eine Schuldspruchänderung dahin beantragt hat, dass die Angeklagte der Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung in 459 Fällen sowie des Computerbetruges in 2681 Fällen schuldig ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97;… zust. z.B. Franke in LR-StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit der Generalbundesanwalt neben der Herabsetzung der Einzelstrafen in den 459 vom Landgericht abgeurteilten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß der Geldstrafe die Verhängung von 2681 Einzelfreiheitsstrafen zwischen drei und neun Monaten nach Maßgabe der gegen den mitangeklagten Ehemann angewendeten Strafenstaffel - bei Aufrechterhaltung der verhängten Gesamtstrafe - beantragt hat, handelt es sich nicht um einen Antrag zugunsten der Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13; vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15; für einen den Angeklagten begünstigenden Rechenfehler auch BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Daran ändert der Umstand, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat, nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit dieser eine Schuldspruchänderung dahin beantragt hat, dass die Angeklagte der Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung in 459 Fällen sowie des Computerbetruges in 2681 Fällen schuldig ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97;… zust. z.B. Franke in LR-StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15

    Verfall von Wertersatz beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in …

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19
    Soweit der Generalbundesanwalt neben der Herabsetzung der Einzelstrafen in den 459 vom Landgericht abgeurteilten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß der Geldstrafe die Verhängung von 2681 Einzelfreiheitsstrafen zwischen drei und neun Monaten nach Maßgabe der gegen den mitangeklagten Ehemann angewendeten Strafenstaffel - bei Aufrechterhaltung der verhängten Gesamtstrafe - beantragt hat, handelt es sich nicht um einen Antrag zugunsten der Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13; vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15; für einen den Angeklagten begünstigenden Rechenfehler auch BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 128/12

    Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei …

  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …

    bb) Die vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung hindert den Senat nicht, die Revision insoweit durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff); …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 6 und vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 23.04.2024 - 4 StR 87/24

    Urteil des Landgerichts Köln nach "Goldraub" rechtskräftig

    Die vom Generalbundesanwalt beantragte und mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO im Übrigen verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 21;… Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 4 StR 345/19 Rn. 6; Beschluss vom 21. November 2019 ? 4 StR 158/19 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19, NStZ-RR 2020, 53;… vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 1999, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493;… zustimmend Franke in LR StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13 und 25).
  • BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der …

    Eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2022 - 2 StR 151/22; vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafe auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19).

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des …

    Der Schuldspruchänderung im Beschlusswege steht auch der auf eine Verurteilung nur wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gerichtete Abänderungsantrag des Generalbundesanwalts nicht entgegen, da dieser im Ergebnis die Verwerfung der Revision durch Beschluss des Revisionsgerichts erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93).
  • BGH, 30.04.2024 - 3 StR 29/24

    Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

    Daran ändert weder der Umstand etwas, dass sich der Generalbundesanwalt auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1), noch, dass er bei Aufrechterhaltung der verhängten Gesamtstrafe beantragt hat, die Einzelstrafen in den Fällen II. 3) und 9) der Urteilsgründe aufzuheben und entfallen zu lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19, juris Rn. 4;… vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, wistra 2016, 231, 232 zu einem Antrag auf Herabsetzung der Einzelstrafen auf das gesetzliche Mindestmaß).
  • BGH, 07.11.2023 - 5 StR 355/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 11.10.2022 - 5 StR 210/22

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität der …

  • BGH, 21.06.2022 - 2 StR 151/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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