Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 34 KCanG
Handeltreiben mit Cannabis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 5 KCanG, § 27 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 5, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 24.11.2023 - 33 KLs 17/23
- BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.06.2024 - 4 StR 111/24
Handeltreiben mit Cannabis (bandenmäßiges Handeltreiben; nicht geringe Menge)
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
b) Der Schuldspruch war an das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) anzupassen, das der Senat hier gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO anzuwenden hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2024 - 4 StR 72/24 Rn. 2; Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 4).Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5, mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt nach der Gesetzesänderung nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) und findet im Schuldspruch keinen Ausdruck (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
- BGH, 16.07.2024 - 5 StR 296/24
Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit und Einfuhr von Cannabis nach …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Dies gilt auch dann, wenn sich die Einfuhr wie hier auf eine nicht geringe Menge Cannabis bezieht, da § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG und § 34 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG denselben Strafrahmen aufweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 7 ff.;… Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 5 f.). - BGH, 08.08.2024 - 3 StR 20/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Die Einfuhr von Cannabis, die dem gewinnbringenden Umsatz dient, geht auch für den Hilfeleistenden als rechtlich unselbständiger Teilakt im Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis auf (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24 Rn. 29;… Beschluss vom 15. August 2024 - 5 StR 243/24 Rn. 7).
- BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
Handeltreiben mit Cannabis (unerlaubte Einfuhr: Handeln mit Betäubungsmitteln, …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Dies gilt auch dann, wenn sich die Einfuhr wie hier auf eine nicht geringe Menge Cannabis bezieht, da § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG und § 34 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG denselben Strafrahmen aufweisen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 5 f.). - BGH, 15.08.2024 - 5 StR 243/24
Konkurrenzverhältnis zwischen Einfuhr von Cannabis und Handeltreiben mit Cannabis …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Die Einfuhr von Cannabis, die dem gewinnbringenden Umsatz dient, geht auch für den Hilfeleistenden als rechtlich unselbständiger Teilakt im Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis auf (vgl. BGH…, Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24 Rn. 29; Beschluss vom 15. August 2024 - 5 StR 243/24 Rn. 7). - BGH, 30.07.2024 - 4 StR 72/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
b) Der Schuldspruch war an das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) anzupassen, das der Senat hier gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO anzuwenden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2024 - 4 StR 72/24 Rn. 2;… Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 4). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5, mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt nach der Gesetzesänderung nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) und findet im Schuldspruch keinen Ausdruck (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
- BGH, 26.11.2024 - 3 StR 428/24
Handeltreiben mit Cannabis (Tenorierung; Konkurrenzen: Verhältnis zur Einfuhr von …
Denn die Einfuhr der Handelsmenge geht als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Cannabis auf, wenn wie hier das Verbringen ins Inland dem gewinnbringenden Umsatz dient (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2024 - 4 StR 158/24, juris Rn. 5;… Urteil vom 8. August 2024 - 3 StR 20/24, juris Rn. 29;… Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24, juris Rn. 5 ff. mwN). - BGH, 03.12.2024 - 2 StR 524/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Beihilfe zur Einfuhr von …
Dies gilt aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift dargestellten Gründen auch dann, wenn sich die Einfuhrhandlung zum Zweck des Handeltreibens mit Cannabis, so wie hier, auf eine nicht geringe Menge (§ 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 KCanG) bezieht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. August 2024 - 5 StR 243/24, Rn. 6 ff., und vom 24. September 2024 - 4 StR 158/24, Rn. 5).
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