Rechtsprechung
| BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 406 StPO; § 116 SGB X; § 86 VVG
Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer; Grundurteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangene Ansprüche des Adhäsionsklägers als Grenze der Ersatzpflicht eines Angeklagten gegenüber diesem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 116; VVG § 86; StPO § 406 Abs. 3 S. 3
Auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangene Ansprüche des Adhäsionsklägers als Grenze der Ersatzpflicht eines Angeklagten gegenüber diesem - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 197
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung …
Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10
Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern entstandenen materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 …und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 Rn. 3, StraFo 2010, 117). - BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession; …
Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10
Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern entstandenen materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 Rn. 3, StraFo 2010, 117).
- BGH, 17.03.2016 - 4 StR 56/16
Zahlung eines Schmerzensgeldes i.R.e. Freispruchs wegen Mordes
Mit Blick auf die Regelung des § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO ist daher in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils der Klageforderung von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10). - BGH, 12.02.2013 - 4 StR 553/12
Aufklärungshilfe (Kronzeugenregelung; Hinweise vom Hörensagen); …
Im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG ist die Adhäsionsentscheidung im Ausspruch über den Feststellungsantrag unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10; vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12). - BGH, 28.08.2019 - 5 StR 107/19
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von …
Der Ausspruch über die Verpflichtung zum Ersatz zukünftiger Schäden besteht - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - nur insoweit, als diese Ansprüche auch nicht auf sonstige Dritte übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10).
- BGH, 14.04.2015 - 1 StR 133/15
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs (Abweisung eines eingeforderten …
Dies hätte es allerdings in die Urteilsformel aufnehmen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10 Rn. 4). - BGH, 03.12.2014 - 4 StR 292/14
Überschießende Adhäsionsentscheidung (Antragsgrundsatz: Beantragung von …
Die Strafkammer hat nicht über den von der Adhäsionsklägerin gestellten Leistungsantrag entschieden, sondern insoweit lediglich ein Grundurteil erlassen; dies ist im Tenor des Urteils auszusprechen (BGH…, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1; Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10). - BGH, 19.07.2016 - 4 StR 154/16
Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Ergänzung des Tenors des …
In einem solchen Fall ist im Tenor auszusprechen, dass im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird (BGH…, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 643/15, Rn. 2; Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10). - BGH, 04.02.2016 - 1 StR 643/15
Ergänzung des Tenors bzgl. des Absehens von einer Entscheidung über den …
In einem solchen Fall ist im Tenor auszusprechen, dass im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 58. Aufl., § 406 Rn. 13a mwN; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10 und vom 19. August 2014 - 1 StR 303/14). - BGH, 08.09.2015 - 4 StR 225/15
Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden
Soweit das Landgericht in den Urteilsgründen unter Berufung auf den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2015 - VI ZR 27/14, NJW 2015, 1252) von einer Entscheidung über die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden abgesehen hat, war dies im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO auch in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10, Rn. 4 zitiert nach juris). - BGH, 03.06.2014 - 4 StR 125/14
Ergänzung und Neufassung des Adhäsionsausspruchs
Es wird festgestellt, dass der Angeklagte jeden dem Adhäsionskläger A. zukünftig noch entstehenden materiellen und immateriellen Schaden aus der am 11. Januar 2013 gegen 17.00 Uhr in der straße, B., begangenen gefährlichen Körperverletzung zu ersetzen hat, soweit nicht dahingehende Ansprüche auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Juni 2010 -- 4 StR 161/10). - BGH, 19.04.2012 - 2 StR 50/12
Berichtigung der Adhäsionsentscheidung (Vorbehalt des Übergangs von Ansprüchen …
Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern künftig entstehenden materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10).
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