Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1967 - 4 StR 163/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,5768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Tatbestand des Autostraßenraubs gemäß § 316 a Strafgesetzbuch (StGB) - Verbot der reformatio in peius bei Neuverhandlung einer Straftat - Zugrunde liegender Tatbestand bei Untreue eines Kommissionärs - Unterschreitung der gesetzlichen Mindeststrafe bei Strafmilderung nach ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 163/67
Während die Rechtswidrigkeit der Tathandlung ein Verbrechensmerkmal ist, das vom Vorsatz des Täters nicht umfaßt zu sein braucht (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]), handelt es sich bei der Absicht der rechtswidrigen Bereicherung um ein echtes Tatbestandsmerkmal. - BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63
Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 163/67
In diesem Falle würden beide Straftaten in Tateinheit stehen (BGH NJW 1963, 1413).
- BGH, 18.11.1971 - 4 StR 368/71
Tatbestandsvoraussetzungen einer schweren räuberischen Erpressung - Der Begriff …
Glaubt der Täter, er habe ein - in Wirklichkeit nicht bestehendes - Recht auf die erstrebte Bereicherung, so handelt er in einem seinen Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; BGHSt 4, 103, 107 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; BGH Urteile vom 20. Februar 1963 - 2 StR 22/63 -, vom 30. Juni 1967 - 4 StR 163/67 - und vom 29. September 1967 - 5 StR 430/67).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.