Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 184b StGB; § 406 StPO
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Zugänglichmachen: einheitlicher Kommunikationsvorgang, Zweifelsgrundsatz); Adhäsionsausspruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte: Übersendung und Empfang mehrerer kinderpornographischer Bild- oder Videodateien über das Internet als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinn
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 184b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte: Übersendung und Empfang mehrerer kinderpornographischer Bild- oder Videodateien über das Internet als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinn - IWW
- Wolters Kluwer
Annahme einer Tat des Zugänglichmachens kinderpornographischer Inhalte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme einer Tat des Zugänglichmachens kinderpornographischer Inhalte
- rechtsportal.de
Annahme einer Tat des Zugänglichmachens kinderpornographischer Inhalte
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Übersendung/Empfang mehrerer Kinderpornographie-Dateien - Tateinheit
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 06.12.2021 - 363 Js 184/21
- LG Arnsberg, 06.12.2021 - 6 KLs 14/21
- BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 307
- StV 2023, 399 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche …
Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22
a) Bei der Übersendung und dem Empfang mehrerer kinderpornographischer Bild- oder Videodateien über das Internet liegt nur eine Tat im materiellrechtlichen Sinn vor, wenn der Täter mehrere Dateien während eines einheitlichen Kommunikationsvorganges herunterlädt oder versendet (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 ? 4 StR 258/13 Rn. 14, insoweit in BGHSt 59, 28, NJW 2013, 3528 und NStZ 2014, 34 nicht abgedruckt; Beschluss vom 10. Juli 2008 ? 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208;… MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 61). - BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14
Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der …
Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22
Lassen sich dazu keine eindeutigen Feststellungen treffen, ist das Geschehen nach dem Zweifelsgrundsatz als eine Tat im materiellrechtlichen Sinn zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 342/14 Rn. 8). - BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08
Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …
Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22
a) Bei der Übersendung und dem Empfang mehrerer kinderpornographischer Bild- oder Videodateien über das Internet liegt nur eine Tat im materiellrechtlichen Sinn vor, wenn der Täter mehrere Dateien während eines einheitlichen Kommunikationsvorganges herunterlädt oder versendet (BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2013 ? 4 StR 258/13 Rn. 14, insoweit in BGHSt 59, 28, NJW 2013, 3528 und NStZ 2014, 34 nicht abgedruckt; Beschluss vom 10. Juli 2008 ? 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208;… MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 61). - BGH, 14.04.2015 - 1 StR 133/15
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs (Abweisung eines eingeforderten …
Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 167/22
Da das Landgericht über den Schmerzensgeldanspruch nur dem Grunde nach entschieden hat, hätte es gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich der Höhe des Anspruchs von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 ? 1 StR 133/15).
- BGH, 07.05.2026 - 4 StR 636/25
Aufhebung des Schuldspruchs mangels Feststellung eines vom Angeklagten bewirkten …
und II.11. der Urteilsgründe im Hinblick auf die festgestellte Nähe der wechselseitigen Chatbeiträge jedenfalls erwägen müssen, ob sie sämtlich Teil desselben Kommunikationsvorgangs waren und deshalb miteinander im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 StGB) und nicht wie angenommen der Tatmehrheit standen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 167/22 Rn. 6).Nach den Feststellungen, wonach der Angeklagte dem Geschädigten in diesem Fall ein Video schickte, das zeigt, wie er sich selbst befriedigt, und der Geschädigte dann am selben Tag "auf Veranlassung des Angeklagten" ein Masturbationsvideo von sich selbst fertigte und dem Angeklagten schickte (Fall II.16. der Urteilsgründe), hätte das Landgericht erörtern müssen, ob beide Taten im Verhältnis der tatbestandlichen Handlungseinheit oder Tateinheit (§ 52 StGB) stehen - sei es, weil es sich bei der Tathandlung im Fall II.15. der Urteilsgründe zugleich um das Bestimmen des Geschädigten zu dessen eigener sexueller Handlung (§ 176a Abs. 1 Nr. 2 StGB) handelte oder weil die wechselseitigen Übersendungen in beiden Fällen Teil einer einheitlichen Chatkommunikation waren (vgl. - zu Versendung und Empfang mehrerer kinderpornographischer Dateien innerhalb einer Chatkommunikation - BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 167/22 Rn. 4 ff. mwN).
- BGH, 27.09.2023 - 4 StR 211/23
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Konkurrenzen: …
aa) Die Strafkammer hat zwar erkannt, dass das Versenden mehrerer kinderpornographischer Bild- oder Videodateien im Rahmen eines einheitlichen Kommunikationsvorgangs nur eine Tat nach § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 167/22 Rn. 3 mwN;… Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 342/14 Rn. 8;… Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 14).
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