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| BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24 |
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.10.2023 - 39 Ks 19/22
- BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
- BGH, 20.06.2024 - 4 StR 170/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18
Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
Zugleich schiede dann wegen der Zäsurwirkung dieser Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 13 mwN;… Beschluss vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18 Rn. 4) eine weitere Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus den späteren Erkenntnissen aus, wenn nicht die Tatzeiten der dort abgeurteilten Delikte ebenfalls vor dem Strafbefehl vom 12. Oktober 2021 liegen. - BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19
Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache); …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
In Ansehung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, denen zufolge eine Vollstreckung der Geldstrafen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht kommt, kann seine Beschwer durch eine möglicherweise fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung oder einen unterlassenen Härteausgleich nicht ausgeschlossen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 Rn. 13). - BGH, 21.11.2023 - 5 StR 330/23
Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
b) Die lückenhaften Feststellungen gestatten dem Senat keine Überprüfung, ob eine der rechtskräftigen Geldstrafen nach § 55 Abs. 1 StGB in die verhängte Freiheitsstrafe von zehn Jahren hätte einbezogen werden können (vgl. zur notwendigen Darlegung von Vollstreckungsstand und Tatzeit nur BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23 Rn. 5).
- BGH, 01.09.2022 - 4 StR 227/22
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur: Vorverurteilung, vollständige …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
Wäre dieser Strafbefehl hingegen vor den weiteren Taten ergangen und vollständig vollstreckt, käme aufgrund des Entfallens seiner Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 227/22 Rn. 5;… Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 450/18 Rn. 2 mwN) eine Gesamtstrafenbildung allein mit (einer der) später verhängten Strafen in Betracht. - BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
Bildung der Gesamtstrafe (eigenständiger Zumessungsakt); nachträgliche Bildung …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
b) Die lückenhaften Feststellungen gestatten dem Senat keine Überprüfung, ob eine der rechtskräftigen Geldstrafen nach § 55 Abs. 1 StGB in die verhängte Freiheitsstrafe von zehn Jahren hätte einbezogen werden können (vgl. zur notwendigen Darlegung von Vollstreckungsstand und Tatzeit nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23 Rn. 5). - BGH, 03.06.2015 - 4 StR 176/15
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderlicher Härteausgleich)
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
Ob stattdessen bei vollstreckungsbedingt (insgesamt) ausgeschlossener Gesamtstrafenbildung ein Härteausgleich veranlasst war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 176/15 mwN), lassen die Urteilsgründe ebenso wenig erkennen. - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 450/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
Wäre dieser Strafbefehl hingegen vor den weiteren Taten ergangen und vollständig vollstreckt, käme aufgrund des Entfallens seiner Zäsurwirkung (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 227/22 Rn. 5; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 450/18 Rn. 2 mwN) eine Gesamtstrafenbildung allein mit (einer der) später verhängten Strafen in Betracht. - BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18
Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 4 StR 170/24
Zugleich schiede dann wegen der Zäsurwirkung dieser Verurteilung (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18 Rn. 4) eine weitere Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus den späteren Erkenntnissen aus, wenn nicht die Tatzeiten der dort abgeurteilten Delikte ebenfalls vor dem Strafbefehl vom 12. Oktober 2021 liegen.
- BGH, 25.02.2025 - 4 StR 331/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Geldstrafe; Zäsurwirkung eines Urteils)
Rn. 3 2. Eine sachlich-rechtliche Nachprüfung des Gesamtstrafenausspruchs ist dem Senat auf dieser Grundlage verwehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 StR 17/24 Rn. 8; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24 Rn. 5).Hingegen bliebe in diesem Fall die für die Tat Ziffer II. 2. e) verhängte Einzelgeldstrafe selbständig bestehen, da dem nicht erledigten Urteil vom 16. November 2021 Zäsurwirkung zukäme (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 ? 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; Beschluss vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24 Rn. 5).
- BGH, 21.08.2024 - 3 StR 119/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Anwendbarkeit bei Freispruch; …
Jedoch kann mit Blick auf die den Angeklagten im Verhältnis hierzu noch stärker belastende, dann allein in Betracht kommende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 9;… vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 3;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 72 Rn. 5;… LK/Valerius, StGB, 14. Aufl., § 72 Rn. 18;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 72 Rn. 4c) eine Beschwer durch die hier inmitten stehende Anwendung von § 55 Abs. 2 StGB nicht ausgeschlossen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 358/17, juris Rn. 6; vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24, juris Rn. 6;… vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23, juris Rn. 6). - BGH, 30.07.2025 - 4 StR 211/25
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer Verurteilung; Verweisung …
In Ansehung der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten, denen zufolge eine Vollstreckung der Geldstrafen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht kommt, kann eine Beschwer durch die fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung auch nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24 Rn. 6). - BGH, 07.05.2025 - 4 StR 85/25
Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen: Abgrenzung von …
Da die Urteilsgründe weder die Zeitpunkte der abgeurteilten Taten noch den Vollstreckungsstand der Vorverurteilungen mitteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 4 StR 170/24 Rn. 5 mwN zum Erfordernis dieser Darstellung), ist dem Senat eine Nachprüfung, ob mit den Geldstrafen aus einer oder ggf. auch aus beiden Vorverurteilungen - letzteres für den Fall, dass diese untereinander gesamtstrafenfähig wären (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16) - nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 55 Abs. 1 StGB hätte gebildet werden müssen, nicht möglich.
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