Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1986 - 4 StR 170/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung eines vorsätzlichen Vollrausches
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82
leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK
Auszug aus BGH, 22.04.1986 - 4 StR 170/86
Es kann bereits zweifelhaft sein, ob damit schon ausreichend festgestellt worden ist, daß die Alkoholisierung des Angeklagten mit Sicherheit einen Schweregrad erreicht hatte, der die Voraussetzungen eines Rausches im Sinne des § 323 a StGB erfüllte (vgl. BGHSt 32, 48, 54).
- BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86
Fehlen einer Tatsachengrundlage bei der Annahme von Mittäterschaft
Der Schuldspruch wegen einer in Mittäterschaft begangenen schweren räuberischen Erpressung kann deshalb mangels einer hinreichenden Tatsachengrundlage keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; BGH, Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 170/86).
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