Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 154a StPO
Vermögensschaden beim Betrug; Aufklärungspflicht; Verfahrenseinstellung (nicht beträchtlich ins Gewicht fallende Taten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Vermögensschaden bei Betrug und Untreue; Bedeutung der Verfolgungsbeschränkung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Untreue durch GmbH-Gesellschafter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94
Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03
Soweit es den Betrug in den Fällen II. 5 bis 7 der Urteilsgründe anbelangt, der sich - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - gegen die N. /LB richtet, hätte es bei der Prüfung eines Vermögensschadens der Erörterung bedurft, inwieweit die dingliche Besicherung den in Anspruch genommenen Kredit deckte (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 14, 43). - BGH, 09.12.1991 - II ZR 87/91
Schadensersatzansprüche gegen einen Gesellschafter in der Auseinandersetzung
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03
Zwar darf ein Gesellschafter (wie hier die P. GmbH, vertreten durch den Angeklagten) die Erfüllung einer ihm gegen die Gesellschaft zustehenden Drittgläubigerforderung nur unter Beachtung der ihm aus dem Gesellschaftsvertrag obliegenden Treuepflicht durchsetzen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1991 - II ZR 87/91 m.w.N.). - BGH, 17.02.1987 - 5 StR 13/87
Einräumung einer wertlosen Sicherung in betrügerischer Absicht - Unzureichende …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03
Soweit es den Betrug in den Fällen II. 5 bis 7 der Urteilsgründe anbelangt, der sich - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - gegen die N. /LB richtet, hätte es bei der Prüfung eines Vermögensschadens der Erörterung bedurft, inwieweit die dingliche Besicherung den in Anspruch genommenen Kredit deckte (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 14, 43). - BGH, 17.11.1988 - 1 StR 590/88
Tatbestandsmerkmal der Täuschung beim Vermögensschaden einer Bank - Feststellung …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03
Soweit es den Betrug in den Fällen II. 5 bis 7 der Urteilsgründe anbelangt, der sich - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - gegen die N. /LB richtet, hätte es bei der Prüfung eines Vermögensschadens der Erörterung bedurft, inwieweit die dingliche Besicherung den in Anspruch genommenen Kredit deckte (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 14, 43).
- BGH, 09.09.2004 - 4 StR 307/04
Umfang der Überprüfbarkeit einer maßvollen Bestrafung durch das Revisionsgericht
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat durch Beschluß vom 10. Juli 2003 (4 StR 172/03) nach Beschränkung des Verfahrens gemäß § 154 a Abs. 2 StPO den Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte des Betruges in sechs Fällen, der Untreue in drei Fällen und falscher Angaben bei einer Kapitalerhöhung schuldig ist, die Einzelstrafaussprüche in den Fällen II. 1 bis 7 der Urteilsgründe und den Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit an das Landgericht zurückverwiesen.
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