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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3640
BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02 (1) (https://dejure.org/2002,3640)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2002 - 4 StR 178/02 (1) (https://dejure.org/2002,3640)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 4 StR 178/02 (1) (https://dejure.org/2002,3640)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 300 StPO; § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 395
    Nebenklagebefugnis bei nur möglicherweise begangenem Nebenklagedelikt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Verfahrensverbindung; Allgemeinbekannt

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
    Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, daß der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380;… Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397a Rdn. 5).
  • BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99

    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
    Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, daß der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380;… Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397a Rdn. 5).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 542/00

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand für die Nebenklage

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
    Rn. 1 Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für das Revisionsverfahren Rechtsanwalt S. beizuordnen, ist dem in § 300 StPO zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken zufolge als Antrag auf Bestellung eines Beistandes nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 542/00).
  • OLG Celle, 14.12.2016 - 2 Ws 267/16

    Strafverfahren gegen Jugendliche: Voraussetzung für die Zulassung der Nebenklage; …

    Nach der zu den Voraussetzungen der Nebenklagebefugnis in Verfahren gegen Erwachsene nach § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO ergangenen Rechtsprechung, die auf die Nebenklagebefugnis in Strafverfahren gegen Jugendliche nach § 80 Abs. 3 Satz 1 JGG entsprechend anzuwenden ist, ist die Nebenklage bereits dann zuzulassen, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers wegen einer Nebenklagestraftat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 340; OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 204).
  • OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Erfordernis der prozessualen Identität …

    Rn. 9 a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205;… Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10;… KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16 , juris).
  • LG Hamburg, 23.04.2018 - 606 Qs 8/18

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Nebenklage und Versagung …

    Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht schon dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 396 Rn. 10).

    Die Nebenklagebefugnis setzt dagegen keinen dringenden oder auch nur hinreichenden Tatverdacht für eine zum Anschluss berechtigende Tat voraus (RGSt 69, 244, 246; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 396 Rn. 10); sie besteht sogar dann, wenn die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Verurteilung gering ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.4.2010 - 1 Ws 54/10).

    Die Nebenklage ist bereits dann zuzulassen, wenn auch nur die geringe Möglichkeit vorhanden ist, dass der Angeklagte nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Beschwerdeführers wegen einer Nebenklagestraftat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 340; OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 204).

  • OLG Frankfurt, 08.11.2016 - 3 Ws 784/16

    Nebenklage im verbundenen Verfahren

    Die Nebenklagebefugnis besteht schon dann, wenn nach der Sachlage die Verurteilung des Angeklagten wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 352; NStZ-RR 2002, 340 [BGH 18.06.2002 - 4 StR 178/02] m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

    Diese Auffassung knüpft an die für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO herrschende Auffassung an, wonach die Bestellung eines Beistandes nicht davon abhängt, ob wertungsbedürftige, nach dem jeweiligen Verfahrensstand zu prüfende Voraussetzungen erfüllt sind, sondern eine Bestellung schon dann vorzunehmen ist, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, daß der Beschuldigte eine zum Anschluß als Nebenkläger berechtigende Straftat begangen hat (vgl. BGH in NStZ 2000, 552, 553, und NStZ-RR 2002, 340, jeweils m.w.N.;… Hilger, a.a.O., § 397a Rdn. 5;… Kurth, a.a.O., § 397a Rdn. 3;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 397a Rdn. 3;… a.A. Velten, a.a.O., § 397a Rdn. 4).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2010 - 1 Ws 54/10

    Nebenklage: Zulassung trotz fehlenden hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich des …

    8 Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht schon dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205;… ...-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 396 Rdnr. 10;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl. 2008, § 396 Rdnr. 5).

    Die Nebenklagebefugnis setzt dagegen keinen dringenden oder auch nur hinreichenden Tatverdacht für eine zum Anschluss berechtigende Tat voraus (RGSt 69, 244, 246; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205;… ...-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 396 Rdnr. 10;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl. 2008, § 396 Rdnr. 5); sie besteht sogar dann, wenn die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Verurteilung gering ist (…vgl. LR-Wendisch, StPO, 25. Aufl. 1997 ff. § 395 Rdnr. 3, 5;… KMR-Fezer, StPO, 8. Aufl. 1990 ff., § 395 Rdnr. 4).

  • OLG Hamm, 16.03.2005 - 3 Ws 127/05

    Nebenklage; Zulassung; Beiordnung; Beschwerde; Beiordnung eines …

    Abgesehen davon, dass der Angeklagte in erster Instanz wegen der ihm zur Last gelegten Beleidigung verurteilt worden ist, ist die Nebenklage aufgrund einer Anschlusserklärung gem. § 396 StPO zuzulassen, wenn nach der Sachlage oder auf Grund des tatsächlichen Vorbringens des den Anschluss Erklärenden die Verurteilung wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Straftat wenigstens rechtlich möglich erscheint (…Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 396 StPO Rdnr. 10; BGH NStZ-RR 2002, 340 m. w. N.).
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