Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
Tenorierung beim "gewerbsmäßigen Betrug" (Vermögensschaden durch die Übertragung von Besitz; Schadenswiedergutmachung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Strafverfolgungsbeschränkung auf einen Betrugsvorwurf; Aufnahme von Strafzumessungsregeln in den Urteilstenor; Abgrenzung von versuchtem und vollendetem Betrug bei anschließender Schadenswiedergutmachung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154a Abs. 2; StGB § 263 Abs. 3
Strafverfolgungsbeschränkung auf einen Betrugsvorwurf; Aufnahme von Strafzumessungsregeln in den Urteilstenor; Abgrenzung von versuchtem und vollendetem Betrug bei anschließender Schadenswiedergutmachung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02
Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellungen zum Schuldspruch auch …
Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09
Diesem entstand somit mit der Übertragung des Besitzes ein Vermögensschaden, so dass der Betrug vollendet war (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschungshandlung 1; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 3 StR 124/02). - BGH, 19.02.1997 - 3 StR 28/97
Änderung des Schuldspruches bei gleichem Strafrahmen
Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09
Diesem entstand somit mit der Übertragung des Besitzes ein Vermögensschaden, so dass der Betrug vollendet war (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschungshandlung 1; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 3 StR 124/02).
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 569/17
Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Betrug (keine über das Anstoßen …
Hieran ändert es nichts, wenn der Fahrzeugvermieter das Fahrzeug - aus welchen Gründen auch immer - zurückerlangt (etwa BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 18/09, juris Rn. 6).
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