Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betrug - Warenbestellung - Großhändler
- tu-dresden.de
StGB § 263; StPO § 267
Betrug bei Warenbestellung durch Großhändler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 420
- StV 1984, 511
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Eine Offenbarungspflicht für Tatsachen, die Zweifel an der künftigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründen, besteht allerdings bei der Anbahnung besonderer Verbindungen, die auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis beruhen (…BGH GA 1967, 64), und bei bereits bestehenden Vertrauensverhältnissen (BGHSt 6, 198). - BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Wenn er entgegen dieser Behauptung nicht an seine künftige Leistungsfähigkeit glaubt, vielmehr ernstliche Zweifel hat, ob er die eingegangene Verpflichtung werde erfüllen können, spiegelt er vorsätzlich eine falsche (innere) Tatsache vor (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80). - BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
In der Hingabe dieser Wertpapiere könnte ein Betrug gefunden werden; denn Betrug begeht auch, wer sich durch Eingehung einer Wechselverpflichtung oder durch Hingabe eines Schecks eine Vermögenswerte Leistung verschafft und weiß, daß Wechsel oder Scheck im Zeitpunkt der Vorlage nicht eingelöst werden (BGHSt 3, 69, 71;… Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 44;… Schenke/Schroeder-Cramer, 21. Aufl. § 263 Rdn. 29).
- BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79
Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und …
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Anders wäre es nur, wenn - wie möglicherweise bei der Firma W. - eine langjährige Geschäftsbeziehung und die korrekte Abwicklung der in ihrem Verlauf geschlossenen Verträge dem Lieferanten die dem Angeklagten bewußte Überzeugung vermittelt hätten, eine Überprüfung der Kreditfähigkeit erübrige sich (BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 3 StR 242/79, bei Holtz MDR 1980, 106). - BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Dieser liegt nur vor, wenn der - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts gefaßte - Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83, bei Holtz MDR 1983, 622;… weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, 41. Aufl., vor § 52 StGB Rdn. 26). - BGH, 17.05.1982 - 2 StR 136/82
Begehung von Straftatendurch Ausstellung eines ungedeckten Schecks - Beweislast …
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Es ist jedoch erforderlich, daß bei Eingehung der Wechselverpflichtung oder Hingabe des Schecks eine solche Kenntnis des Täters davon, daß bei Fälligkeit keine Zahlung erfolgen werde, festgestellt wird (BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - 2 StR 136/82, bei Holtz MDR 1982, 811).
- OLG Koblenz, 03.03.2005 - 1 Ss 43/05
Eingehungsbetrug: Täuschung über Zahlungsfähigkeit in Fällen hinausgeschobener …
Sofern sich aus den Umständen nicht ausnahmsweise ergibt, dass es dem Vertragspartner auf die Zahlungsfähigkeit gerade im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. BGH StV 1984, 511), bezieht sich in solchen Fällen die stillschweigende Erklärung des Schuldners, zur Vertragserfüllung willens und nach seiner Erwartung auch in der Lage zu sein, erst auf den Fälligkeitstermin (BGHSt 15, 24; StV 1984, 511; StV 1985, 188; StV 1991, 419;… Kühl, StGB, 24. Aufl. § 263 Rdn. 9;… Tröndle/Fischer aaO;… Cramer in: Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdn. 27;… Tiedemann in: LK, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdn. 38).a) Das Landgericht hat keine Feststellungen darüber getroffen, ob der Vertragspartner erkennbar Wert darauf gelegt hat, dass der Angeklagte bereits bei Vertragsschluss in der Lage war, den Mietpreis für die gesamte Mietzeit und den Kaufpreis des Eispulvers zu bezahlen, und die Verträge nur unter der Bedingung abgeschlossen hat, dass der Angeklagte zur Mietzins- und Kaufpreiszahlung keine künftigen Erlöse aus dem Eisverkauf benötige (BGH StV 1984, 511).
b) Zu einer Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse - insbesondere seiner Zahlungsunfähigkeit - ist im Übrigen bei Abschluss eines Vertrages niemand ohne weiteres verpflichtet (BGH StV 1984, 511 m.w.N.; StV 1985, 188).
Neben der von ihm vorausgesehenen Entwicklung seiner sonstigen wirtschaftlichen Lage (vgl. BGH StV 1984, 511 zu 2.c.) kommt es darauf an, mit welcher Wahrscheinlichkeit er ausreichende Geldeingänge aus dem Eisverkauf erwarten konnte (BGH StV 1985, 188).
- BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Schließlich hat die Strafkammer eine konkludente Erklärung des Angeklagten, nach seiner eigenen aufgrund einer gegenwärtigen Beurteilung der künftigen Verhältnisse begründeten Erwartung zur Rückzahlung der Anlagebeträge bei Fälligkeit in der Lage zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, StV 1985, 188; Beschluss vom 10. April 1984 - 4 StR 180/84, wistra 1984, 223; Urteile vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66;… vom 10. Januar 1964 - 4 StR 497/63, GA 1965, 208;… vgl. Tiedemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 263 Rn. 38 mwN) ebenso wenig erwogen wie eine - insbesondere im Komplex C 2. der Urteilsgründe angesichts des hohen Zinsversprechens in der Investitionsphase und der eher beiläufig festgestellten Gewährung eines nicht schriftlich dokumentierten Darlehens der Gesellschaft an den Angeklagten in Höhe von 1 Mio. Euro - nicht fernliegende Täuschung über eine tatsächlich nicht bestehende Rückzahlungsbereitschaft. - BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der …
Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Se. GmbH bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH StV 1984, 511, 512 a.E.; BGH - Urteile vom 25. März 1955 - 5 StR 595/54 - vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80 - und vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85). - OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Zahnlung einer Bauleistung nach Einreichung …
Eine solche Garantenpflicht setzt in allgemeinen Vertragsverhältnissen besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehung, voraus (BGH, Urt. v. 10.04.1984 - 4 StR 180/84, StV 1984, 511;… BayObLG, Urt. v. 30.07.1998 - 3 St RR 54-98, NJW 1999, 663;… Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 StGB, Rn. 75 ff.) Solche besonderen Umstände sind hier nicht ersichtlich. - BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92
Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit …
Ein Vertrauensverhältnis, das zu einer Offenbarung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bestellers verpflichtet, ist allerdings nicht schon damit belegt, daß mit einem Lieferanten bzw. Unternehmer wiederholt Verträge abgeschlossen worden sind (BGH StV 84, 511, 512;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 3).
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