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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1696
BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81 (https://dejure.org/1981,1696)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1981 - 4 StR 182/81 (https://dejure.org/1981,1696)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 (https://dejure.org/1981,1696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des Nichtbestehens eines Strafmilderungsgrundes auf die Zulässigkeit einer Strafschärfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; StGB § 46 Abs. 3

Papierfundstellen

  • StV 1981, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1981 - 4 StR 47/81

    Berücksichtigung einer fehlenden Heroinabhängigkeit bei der Bemessung der Strafe …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81
    Daß ein solcher Grund "nicht erkennbar" ist, darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1980 - 4 StR 349/80 - und vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 349/80

    Wirkung des Fehlens eines strafmildernden Gesichtspunktes auf die Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81
    Daß ein solcher Grund "nicht erkennbar" ist, darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1980 - 4 StR 349/80 - und vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86

    Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch …

    Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463).
  • BGH, 09.06.1982 - 2 StR 34/82
    Diese Erwägungen lassen befürchten, daß der Tatrichter gegen den Grundsatz, daß das bloße Fehlen von Strafmilderungsgründen nicht als Strafschärfungsgrund gewertet werden darf, verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81, vom 18. März 1981 - 2 StR 95/81, vom 20. März 1981 - 4 StR 103/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 und vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 - für das Merkmal des Handeltreibens ohne eigene Sucht, sowie Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 - und Urteil vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - für das Handeln ohne besondere Notsituation).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 369/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Gesamtvorsatz, Fehlerhafte Strafbemessung

    Das bloße Fehlen eines solchen Milderungsgrundes darf dagegen nicht straferhöhend gewertet werden (vgl. BGH Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 - m.w.Nachw. sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl DRiZ 1979, 163, 168 und bei Schmidt a.a.O.).
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