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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9247
BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92 (https://dejure.org/1992,9247)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1992 - 4 StR 189/92 (https://dejure.org/1992,9247)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 4 StR 189/92 (https://dejure.org/1992,9247)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Einbeziehung nicht vollständig verbüßter Verurteilungen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
    Die Jugendkammer hat die Notwendigkeit der Einbeziehung zwar gesehen, deren Ausführung entspricht jedoch nicht dem Gesetz: Bezieht das Gericht ein Urteil ein, in dem bereits weitere Verurteilungen zu Jugendstrafe aufgegangen sind, so müssen sämtliche früheren Urteile - auch im Urteilstenor (BGHSt 16, 335, 336) - im einzelnen aufgeführt und erneut in die nun zu verhängende einheitliche Jugendstrafe einbezogen werden (BGHSt 16, 335, 336 f;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

    Vielmehr bedarf es lediglich einer Anrechnung der bereits verbüßten Jugendstrafe (BGHSt 16, 335, 336).

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
    Mit der Entscheidung nach § 31 Abs. 2 JGG verlieren die Strafaussprüche ihre Wirkung; der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe aufgerufene Richter hat diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einbezogenen Entscheidungen zu bestimmen (BGHSt 37, 34, 39 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
    Die Jugendkammer hat die Notwendigkeit der Einbeziehung zwar gesehen, deren Ausführung entspricht jedoch nicht dem Gesetz: Bezieht das Gericht ein Urteil ein, in dem bereits weitere Verurteilungen zu Jugendstrafe aufgegangen sind, so müssen sämtliche früheren Urteile - auch im Urteilstenor (BGHSt 16, 335, 336) - im einzelnen aufgeführt und erneut in die nun zu verhängende einheitliche Jugendstrafe einbezogen werden (BGHSt 16, 335, 336 f; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - …

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
    Dazu sind die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2 und Strafzumessung 1; BGH StV 1989, 545).
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
    Dazu sind die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2 und Strafzumessung 1; BGH StV 1989, 545).
  • BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89

    Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92
    Dazu sind die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen (…BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2 und Strafzumessung 1; BGH StV 1989, 545).
  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils …

    Gleiches gilt für andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die auf BGHSt 16, 335, 336 Bezug nehmen (etwa BGH, Beschl. vom 12. Mai 1992 - 4 StR 189/92).
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