Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1975 - 4 StR 19/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe für die gleiche Tat - Verbot der Doppelverwertung im Rahmen der Strafzumessung
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …
Es verstößt entgegen der Ansicht der Revision auch nicht gegen das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB 1975), daß der Tatrichter auf Zumessungstatsachen, die ihn zur Annahme eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in den Erwägungen über die Bemessung der Strafe zurückgekommen ist (BGH Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 541 und Urteil vom 5. Oktober 1976 -1 StR 322/76- bei Spiegel in DAR 1977, 147). - BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
Es verstößt nicht, wie die Revision meint, gegen das Verbot der Doppelverwertung, daß das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die Höhe des durch die Tat verursachten Schadens berücksichtigt hat, die es bereits zur Begründung für die Annahme eines besonders schweren Falles herangezogen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 541 - sowie vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als …
Es stellt keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung dar, wenn der Tatrichter auf die Zumessungstatsachen, die ihn zur Bejahung eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in späteren Zumessungserwägungen nochmals zurückkommt (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75). - BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74
Strafbemessung: Freiheits- oder Geldstrafe nach Neufassung des Untreuetatbestands
Eine Geldstrafe kann zwar unter den Voraussetzungen des § 41 StGB nF auch weiterhin zusätzlich verhängt werden (Art. 299 Abs. 3 EGStGB), die Entscheidung darüber obliegt aber dem Tatrichter (BGH, Urteile vom 7. Januar 1975 - 1 StR 497/74 - und vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75). - BGH, 03.06.1975 - 1 StR 240/75
Zulässigkeit der Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe neben einer …
Eine zusätzliche Geldstrafe kann zwar weiterhin noch unter den Voraussetzungen des § 41 StGB verhängt werden; ob die Anforderungen dieser Vorschrift - auch zur Höhe einer gegebenenfalls festzusetzenden Geldstrafe - erfüllt sind, hat aber der Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75).
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