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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2006 - 4 StR 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10386
BGH, 20.06.2006 - 4 StR 192/06 (https://dejure.org/2006,10386)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2006 - 4 StR 192/06 (https://dejure.org/2006,10386)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 4 StR 192/06 (https://dejure.org/2006,10386)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Notwendige Verteidigung (absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit bei Scheinverteidiger)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01

    Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …

    Auszug aus BGH, 20.06.2006 - 4 StR 192/06
    Rn. 4 Da es sich vorliegend um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO), begründet die alleinige Mitwirkung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Scheinverteidigers an der Hauptverhandlung den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGHSt 47, 238 ff.).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 532/18

    Fehlender Pflichtverteidiger (alleinige Mitwirkung eines nicht mehr als …

    Da es sich vorliegend um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO), begründet die alleinige Mitwirkung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Scheinverteidigers an der Hauptverhandlung den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 239, 242 und vom 20. Juni 2006 - 4 StR 192/06 Rn. 4).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 117/22

    Revision (absoluter Revisionsgrund: Erlöschen der Anwaltszulassung des …

    b) Da es sich vorliegend um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO), begründet die alleinige Mitwirkung des nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen "Scheinverteidigers" an der Hauptverhandlung den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. März 2019 - 1 StR 532/18 Rn. 10; Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 StR 192/06 Rn. 4; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 239, 242).
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