Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2006 - 4 StR 192/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Notwendige Verteidigung (absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit bei Scheinverteidiger) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; StPO § 138 Abs. 1; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Beanstandung mangelender rechtmäßiger Verteidigung; Entzug der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 138 Abs. 1 § 140 § 338 Nr. 5
Rechtsanwalts mit widerrufener Zulassung als Verteidiger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Mitwirkung eines Scheinverteidigers
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Mitwirkung eines Scheinverteidigers
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01
Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …
Auszug aus BGH, 20.06.2006 - 4 StR 192/06
Rn. 4 Da es sich vorliegend um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO), begründet die alleinige Mitwirkung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Scheinverteidigers an der Hauptverhandlung den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGHSt 47, 238 ff.).
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 532/18
Fehlender Pflichtverteidiger (alleinige Mitwirkung eines nicht mehr als …
Da es sich vorliegend um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO), begründet die alleinige Mitwirkung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Scheinverteidigers an der Hauptverhandlung den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 239, 242 und vom 20. Juni 2006 - 4 StR 192/06 Rn. 4). - BGH, 30.08.2022 - 4 StR 117/22
Revision (absoluter Revisionsgrund: Erlöschen der Anwaltszulassung des …
b) Da es sich vorliegend um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StPO), begründet die alleinige Mitwirkung des nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen "Scheinverteidigers" an der Hauptverhandlung den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. März 2019 - 1 StR 532/18 Rn. 10; Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 StR 192/06 Rn. 4; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 239, 242).
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