Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 59 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung (entbehrlicher Zwischenrechtsbehelf; Ausschluss des Beruhens nur bei Ausschluss anderer Aussagen des Zeugen oder deren Verfahrensbedeutung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Pflicht des Beschwerdeführers, eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigung eines Zeugen herbeizuführen - Voraussetzungen der Urteilsaufhebung aufgrund einer unterbliebenen Entscheidung über die Zeugenvereidigung - Urteilsaufhebung bei nicht auszuschließenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 59 § 238 Abs. 2
Keine Anrufung des Gerichts bei unterlassener Entscheidung über die Vereidigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.2003 - 4 StR 140/03
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; …
Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil durch Beschluß vom 27. Mai 2003 (4 StR 140/03 = StraFo 2003, 386) mit den Feststellungen aufgehoben, weil ein strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch nicht rechtsfehlerfrei verneint worden war. - BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die …
Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04
Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat, von geringer Bedeutung für die Entscheidung ist oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.). - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84
Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04
Unter diesen Umständen steht es der Zulässigkeit der Rüge nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigung des Zeugen herbeizuführen (vgl. BGH StV 1984, 319 f. m.w.N.).
- BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz …
Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
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