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| BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO;
Anfechtungsrecht der Nebenklage; Gesetzesverletzung; - Judicialis
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Zulässigkeit einer Nebenklägerrevision
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
Der Nebenkläger hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5). - BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
Der Nebenkläger hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5). - BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87
Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
Der Nebenkläger hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5).
- BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
Unzulässige Revision der Nebenklage (Zurechnung des Verteidigerverschuldens; …
Damit entspricht die Revisionsbegründung nicht den sich aus § 400 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5 und 10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 547/92, 7. Januar 1993 - 4 StR 610/92 und 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99). - BGH, 27.07.1999 - 4 StR 323/99
Nebenklage; Gesetzesverletzung; Zulässigkeit
Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel der Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (…vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; Senatsbeschlüsse vom 16 . März 1999 - 4 StR 68/99 - bzw. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).
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