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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,8146
BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77 (https://dejure.org/1977,8146)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1977 - 4 StR 194/77 (https://dejure.org/1977,8146)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77 (https://dejure.org/1977,8146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe - Vorsatz bei Entschluss zur Anwendung erst während des Tathergangs

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
    Der Einstufung der Tat des Angeklagten als schweren Raub i.S. des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt gegen S. anzuwenden, erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der …

    Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
    Daß die Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in diesen Entscheidungen zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. entwickelt hat auch für den neuen § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gelten, hat der Senat bereits in seinem Urteil 4 StR 310/74 vom 27. Februar 1975 (insoweit in BGHSt 26, 95 nicht abgedruckt, vgl. auch BGHSt 26, 176, 179/180) dargelegt.
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf …

    Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
    Daß die Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in diesen Entscheidungen zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. entwickelt hat auch für den neuen § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gelten, hat der Senat bereits in seinem Urteil 4 StR 310/74 vom 27. Februar 1975 (insoweit in BGHSt 26, 95 nicht abgedruckt, vgl. auch BGHSt 26, 176, 179/180) dargelegt.
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am …

    Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
    Der Einstufung der Tat des Angeklagten als schweren Raub i.S. des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt gegen S. anzuwenden, erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen …

    Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
    Der Einstufung der Tat des Angeklagten als schweren Raub i.S. des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt gegen S. anzuwenden, erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77
    Daß es für die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gleichgültig ist, ob der als Waffe verwendete Gegenstand schon mitgebracht worden ist (wie im Fall 1) oder möglicherweise vom Angeklagten erst am Tatort gefunden wurde, ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. außer den angeführten Entscheidungen auch Urteil 1 StR 240/76 vom 25. Mai 1976 unter Hinweis auf BGH MDR 1975, 590, 591 Nr. 83).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei …

    Der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist auch erfüllt, wenn der Täter sich erst während des Tathergangs entschließt, einen mitgeführten Gegenstand als Werkzeug einzusetzen, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (BGHSt 13, 259; BGH MDR 1975, 590, 591; Urteil vom 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
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