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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10492
BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79 (https://dejure.org/1979,10492)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1979 - 4 StR 194/79 (https://dejure.org/1979,10492)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 (https://dejure.org/1979,10492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen Gefahrenlage durch Verübung einer Raubtat an Insassen eines zufällig vorüberfahrenden, auf einem Rastplatz zum Halt gekommenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79
    Der Täter muß also die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (vgl. u.a. BGHSt 6, 82; 13, 27, 30; BGHSt 19, 191; 22, 114, 116;… Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 252/69 - bei Krumme, Straßenverkehrsrecht § 316 a StGB Rdn. 18 - und vom 2. März 1977 - 2 StR 785/76 - in Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1977, 308 unter 8 b).
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer …

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79
    Der Täter muß also die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (vgl. u.a. BGHSt 6, 82; 13, 27, 30; BGHSt 19, 191; 22, 114, 116;… Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 252/69 - bei Krumme, Straßenverkehrsrecht § 316 a StGB Rdn. 18 - und vom 2. März 1977 - 2 StR 785/76 - in Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1977, 308 unter 8 b).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79
    Der Täter muß also die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (vgl. u.a. BGHSt 6, 82; 13, 27, 30; BGHSt 19, 191; 22, 114, 116;… Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 252/69 - bei Krumme, Straßenverkehrsrecht § 316 a StGB Rdn. 18 - und vom 2. März 1977 - 2 StR 785/76 - in Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1977, 308 unter 8 b).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79
    Der Täter muß also die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (vgl. u.a. BGHSt 6, 82; 13, 27, 30; BGHSt 19, 191; 22, 114, 116;… Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 252/69 - bei Krumme, Straßenverkehrsrecht § 316 a StGB Rdn. 18 - und vom 2. März 1977 - 2 StR 785/76 - in Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1977, 308 unter 8 b).
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 252/69

    Revisionseinlegung durch die Staatsanwaltschaft wegen Nichtverurteilung des …

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79
    Der Täter muß also die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (vgl. u.a. BGHSt 6, 82; 13, 27, 30; BGHSt 19, 191; 22, 114, 116; Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 252/69 - bei Krumme, Straßenverkehrsrecht § 316 a StGB Rdn. 18 - und vom 2. März 1977 - 2 StR 785/76 - in Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1977, 308 unter 8 b).
  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 785/76

    Zu den Voraussetzungen eines räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer - Zur …

    Auszug aus BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79
    Der Täter muß also die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (vgl. u.a. BGHSt 6, 82; 13, 27, 30; BGHSt 19, 191; 22, 114, 116;… Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 252/69 - bei Krumme, Straßenverkehrsrecht § 316 a StGB Rdn. 18 - und vom 2. März 1977 - 2 StR 785/76 - in Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1977, 308 unter 8 b).
  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Der Täter muß die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 - bei Holtz MDR 1979, 988; Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Sie muß aber in naher Beziehung zur Benutzung des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel stehen; das Kraftfahrzeug muß im Tatplan als Transportmittel eine Rolle spielen (BGHSt 19, 191 f; 22, 114, 116; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 -).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83

    Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzung der …

    Dazu genügt - wie in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1979, 4 StR 194/79 im einzelnen dargelegt ist - weder die bloße Tatsache, daß sich das räuberische Unternehmen gegen Insassen eines Kraftfahrzeugs richtet, noch der Umstand, daß der Tatort abgelegen und normalerweise nur mit Hilfe eines Fahrzeugs zu erreichen ist.
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