Rechtsprechung
| BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 41 StGB
Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit); Beihilfe zum Betrug (keine Beihilfe nach Beendigung; Konkurrenzen); keine einheitliche Gesamtgeldstrafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 41
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Tatmehrheit und tatbestandlicher Handlungseinheit bei mehrfach pflichtwidrigem Tätigwerden des Täters für dieselbe Partei in derselben Sache i.S.d. Straftatbestandes des Parteiverrats; "Dieselbe Rechtssache" i.S.d. Straftatbestandes des Parteiverrats; ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Treubruchstatbestand der Untreue
Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08
Dabei hat das Landgericht aber bei der Prüfung der Konkurrenz nicht erkennbar bedacht, dass die Frage, ob Tatmehrheit oder Tateinheit vorliegt, für jeden Täter und Teilnehmer voneinander unabhängig und selbständig zu prüfen ist (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1). - BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von …
Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08
Ebenfalls nicht frei von rechtlichen Bedenken ist die Versagung der Versuchsmilderung in den angenommenen Fällen der Beihilfe zum Betrugsversuch (UA 103); insoweit fehlt es an der gebotenen umfassenden Würdigung insbesondere der versuchsbezogenen Gesichtspunkte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 72). - BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93
Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des …
Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08
Vielmehr ist, wenn neben der jeweiligen Einzelfreiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt werden soll, dies für jede Tat gesondert zu entscheiden; aus mehreren Einzelstrafen ist sodann eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (BGHR StGB § 41 Geldstrafe 2).
- LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten …
Das Tatbestandsmerkmal des "Dienens" kann mehrere Einzelakte, mit denen dasselbe widerstreitende Interesse gefördert wird, zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammenfassen, so dass die zeitlich gestreckten Einzelakte zur Handlungseinheit verbunden werden (BGH, Beschluss vom 4. November 2008, Az.: 4 StR 195/08 - juris Rn. 3). - BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18
Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in …
Aufgrund dieses, dem Angeklagten nach den Feststellungen bewussten Interessenwiderstreits innerhalb der Klägergemeinschaft war es dem Angeklagten nicht nur berufsrechtlich (§ 43a Abs. 4 BRAO), sondern auch durch die Vorschrift des § 356 Abs. 1 StGB strafbewehrt untersagt, die Verfahren weiter durch anwaltliches Tätigwerden in die eine oder andere Richtung zu fördern (zur konkurrenzrechtlichen Bewertung bei der Mandatsfortführung vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 195/08, BGHR StGB § 356 Abs. 1 Rechtssache 2). - BGH, 10.08.2023 - 1 StR 116/23
Aussetzung des (Steuer-)Strafverfahrens bis zum Abschluss des …
Aus den Einzelfreiheitsstrafen ist sodann eine Gesamtfreiheitsstrafe und aus den Einzelgeldstrafen eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 195/08 -, Rn. 12 m. w. N.).". - BGH, 30.06.2025 - 2 StR 241/25
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Bildung der Gesamtgeldstrafe bei mehreren …
Aus den Einzelfreiheitsstrafen ist sodann eine Gesamtfreiheitsstrafe und aus den Einzelgeldstrafen eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 1 StR 116/23 - Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 195/08 -, juris m. w. N.).
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