Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1976 - 4 StR 197/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Frage der ordnungsgemäßen Begründetheit einer Revision durch eine unbeschränkte Sachrüge - Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf zeugenschaftliche Vernehmung als für die Entscheidung ohne Bedeutung - Zulässigkeit der Ablehnung eines Antrages auf ...
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 426/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Entscheidung des …
Eines ausdrücklichen Revisionsantrages bedurfte es daneben nicht (BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76 -, vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77 - und vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82). - BGH, 27.05.1982 - 2 StR 160/82 Damit war der Umfang des Revisionsbegehrens festgelegt, eines ausdrücklichen Antrags bedurfte es nicht (ständige Rechtsprechung; u.a. BGH, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76).
- BGH, 04.03.1983 - 2 StR 70/83
Unzulässigkeit einer Revision
Die Revisionsbegründungsschrift ist durch die Zustellung an den Pflichtverteidiger am 15. November 1982 (Bl. 121 d.A.) in Lauf gesetzt worden; eine förmliche Zustellung an den Angeklagten war nicht erforderlich (§ 145 a StPO; BGH, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76).
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