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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1900
BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53 (https://dejure.org/1953,1900)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1953 - 4 StR 198/53 (https://dejure.org/1953,1900)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1953 - 4 StR 198/53 (https://dejure.org/1953,1900)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • RG, 08.06.1931 - II 511/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Die Vernehmung hätte nur dann unterbleiben dürfen, wenn die Beweiserhebung unzulässig gewesen oder zum Zwecke der Prozessverschleppung beantragt worden wäre oder wenn sämtliche Prozessbeteiligten mit der Nichterhebung des Beweises einverstanden gewesen wären (RGSt 65, 304; BGH 2 StR 673/52 vom 16. Januar 1953).

    Da auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Sopp zu einer anderen Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Angeklagten geführt hätte (§ 337 Abs. 1 StPO; vgl. RGSt 65, 304, 308), ist das Urteil auf die Verfahrensrüge hin aufzuheben.

  • BGH, 09.10.1952 - 3 StR 432/52

    Fahrlässige Tötung wegen des Überredens eines Fahruntüchtigen zur …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Zur Frage der Fahrsicherheit nach vorausgegangenem Alkoholgenuss hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, dass bei einem Blutalkoholgehalt von weniger als 1, 5 %o keinesfalls allgemein und mit Sicherheit eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit angenommen werden kann (BGH 3 StR 432/52 vom 9. Oktober 1952 in VRS 5, 42).
  • BGH, 22.11.1951 - 3 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Eine Besichtigung des Unfallortes ist dann entbehrlich, wenn die an Gerichtsstelle vorhandenen Beweismittel, insbesondere eine amtliche Tatortskizze (vgl. KG vom 4. März 1953 in VRS 5, 123), eine hinreichend klare Vorstellung von den örtlichen Verhältnissen vermitteln oder wenn es auf die durch Augenschein zu klärenden Einzelheiten nicht ankommt (BGH 3 StR 767/51 vom 22. November 1951 in VRS 4, 122).
  • BGH, 16.01.1953 - 2 StR 673/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Die Vernehmung hätte nur dann unterbleiben dürfen, wenn die Beweiserhebung unzulässig gewesen oder zum Zwecke der Prozessverschleppung beantragt worden wäre oder wenn sämtliche Prozessbeteiligten mit der Nichterhebung des Beweises einverstanden gewesen wären (RGSt 65, 304; BGH 2 StR 673/52 vom 16. Januar 1953).
  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 189/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Diesen Entscheidungen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein bestimmter Blutalkoholgehalt nicht bei allen Menschen die gleichen Ausfallerscheinungen zur Folge hat (so schon BGH 4 StR 189/51 vom 7. Juni 1951), dass jedoch mit steigendem Blutalkoholgehalt die Möglichkeit, zugunsten des Angeklagten den Fortbestand der vollen Fahrsicherheit anzunehmen, abnimmt, bis schliesslich Werte erreicht werden, die auch unter den günstigsten Bedingungen die Fahrsicherheit ausschliessen (vgl. dazu DAR 1953, 41, 45, 48 ff).
  • BGH, 07.05.1953 - 4 StR 21/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Die Verurteilung des Angeklagten nach § 9 Abs. 1 StVO ist auch nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Personenkraftfahrzeuge durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Strassenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl 1, 832) gerechtfertigt, weil dieser Vorschrift die Natur eines Zeitgesetzes zukommt und daher auf die vor ihrem Ausserkrafttreten begangenen Übertretungen § 2 a Abs. 3 , nicht § 2 a Abs. 2 StGB Anwendung findet (BGH 4 StR 28/53 vom 20. März 1953, 4 StR 21/53 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 28/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Die Verurteilung des Angeklagten nach § 9 Abs. 1 StVO ist auch nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Personenkraftfahrzeuge durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Strassenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl 1, 832) gerechtfertigt, weil dieser Vorschrift die Natur eines Zeitgesetzes zukommt und daher auf die vor ihrem Ausserkrafttreten begangenen Übertretungen § 2 a Abs. 3 , nicht § 2 a Abs. 2 StGB Anwendung findet (BGH 4 StR 28/53 vom 20. März 1953, 4 StR 21/53 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 20.09.1951 - 4 StR 484/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
    Bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1, 5 %o liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit erfahrungsgemäss sehr nahe (u.a. BGH 4 StR 484/51 vom 20. September 1951).
  • BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ebenfalls zu der Frage Stellung genommen, ob Übertretungen des § 9 Abs. 1 StVO trotz seiner Aufhebung noch bestraft werden können, insbesondere in den Entscheidungen von 26. März 1953 (4 StR 28/53 - VRS 5, 355), vom 7. Mai 1953 (4 StR 21/53) und vom 18. Juni 1953 (4 StR 198/53).
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54

    Rechtsmittel

    Hier bedarf es daher der Feststellung zusätzlicher Beweisumstände, die den Schluß rechtfertigen, daß die an sich gegebene Verminderung der Reaktionsfähigkeit einen Grad erreicht hat, die den Angeklagten außer Stande setzte, sein Kraftfahrzeug noch sicher zu führen (BGH 4 StR 198/53 vom 18. Juni 1953 in VRS 5, 541 [543]; 4 StR 655/53 vom 1. Januar 1954 in VRS 6, 203 [206]).
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