Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2019 - 4 StR 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung eines falschen Strafrahmens im Rahmen der Strafzumessung; Anwendung des Regelstrafrahmens des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugrundelegung eines falschen Strafrahmens im Rahmen der Strafzumessung; Anwendung des Regelstrafrahmens des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94
Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren …
Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 4 StR 2/19
Er verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 354 Rn. 42). - BGH, 18.05.2010 - 3 StR 140/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 4 StR 2/19
Eine eigene Strafzumessungsentscheidung gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - kommt in dieser Konstellation nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 StR 140/10, NStZ 2010, 714).
- BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)
Eine eigene Strafzumessungsentscheidung des Senats gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO kommt in dieser Konstellation nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - 4 StR 2/19, juris Rn. 6; vom 18. Mai 2010 - 3 StR 140/10, NStZ 2010, 714). - BGH, 02.07.2019 - 4 StR 489/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)
Eine eigene Strafzumessungsentscheidung des Senats gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO kommt in dieser Konstellation nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - 4 StR 2/19, juris Rn. 6; vom 18. Mai 2010 - 3 StR 140/10, NStZ 2010, 714).
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