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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2609
BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86 (https://dejure.org/1986,2609)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - 4 StR 215/86 (https://dejure.org/1986,2609)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86 (https://dejure.org/1986,2609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände bei der Frage der Erörterung einer Strafausetzung zur Bewährung - Anforderungen an eine Gesamtwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
    Diese allein dem Tatrichter obliegende Gesamtwürdigung muß ergeben, daß eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrech geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370, 371) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].
  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
    Abgesehen davon, daß sich die günstige Prognose des Landgerichts nicht auf die Erwägung stützen läßt, eine Strafverbüßung werde nicht zu einer Besserung des Angeklagten beitragen, fehlt es an der für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB auch in der seit dem 1. Mai 1986 geltenden Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I 393) erforderlichen Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
    Insoweit gilt als Auslegungskriterium, daß "besondere Umstände" um so gewichtiger sein müssen, je näher die Strafe an der Obergrenze liegt (BGH wistra 1985, 147, 148).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82

    Zulässigkeit der Berücksichtigung der Vorgeschichte und die Folgen des …

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
    Abgesehen davon, daß sich die günstige Prognose des Landgerichts nicht auf die Erwägung stützen läßt, eine Strafverbüßung werde nicht zu einer Besserung des Angeklagten beitragen, fehlt es an der für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB auch in der seit dem 1. Mai 1986 geltenden Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I 393) erforderlichen Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …

    Die Ausführungen der Strafkammer zur Aussetzungsfrage lassen erkennen, daß sie eine - wenn auch knappe - Gesamtwürdigung vorgenommen hat, wie sie von der Rechtsprechung gefordert wird (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] ; BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; StV 1983, 18; BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und Umstände, besondere 3).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01

    Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Sozialprognose

    In diesem Zusammenhang ist die Erwägung des Tatrichters sachgerecht und zutreffend, daß das notwendige Gewicht jener Umstände von der Strafhöhe abhänge und daß folglich bei deren verhältnismäßig weitem Abstand von der Obergrenze einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe (zwei Jahre) Gründe von etwas geringerem Gewicht ausreichten (vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …

    Danach erfordert die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren eine Gesamtwürdigung der in Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18; BGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86).
  • BGH, 17.06.1996 - 5 StR 231/96

    Aufklärungspflicht - Gefundene Betäubungsmittel - Unterschieben aus Rache

    Zu einer etwaigen Strafaussetzung zur Bewährung weist der Senat auf die ständige Rechtsprechung zu § 56 Abs. 2 StGB hin (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 6, 7; BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 151/96 -).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig …

    Danach erfordert die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren eine Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18; BGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86).
  • OLG Dresden, 15.07.2005 - 2 Ss 701/04

    Keine Bewährung für Trunkenheitsfahrerin

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  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 151/96

    Versagung der Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe zur Bewährung

    durfte dem Angeklagten die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht versagt werden; denn diese formelhaften Ausführungen entsprechen nicht - worauf auch der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Begründungsanforderungen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 6, 7).
  • BGH, 09.02.1993 - 5 StR 34/93

    Fehlerhafte Bewertung der besondern Umstände im Sinne des § 56 Strafgesetzbuch …

    Die Urteilsgründe lassen aber besorgen, daß die Strafkammer den Begriff der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nicht richtig gesehen hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1, 2; Sozialprognose 1).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstöße gegen das Waffengesetz - …

    Dies hat der Tatrichter bei seiner Wertung zu berücksichtigen, so daß "besondere Umstände" um so gewichtiger sein müssen, je näher die Strafe an die Obergrenze von zwei Jahren heranreicht (BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2).
  • BGH, 23.03.1993 - 4 StR 79/93

    Erfordernis der Trennung der Aussetzungsvoraussetzungen nach § 56 Abs. 1 und Abs. …

    Insoweit gilt als Auslegungsregel, daß "besondere Umstände" um so gewichtiger sein müssen, je näher die Strafe an der Obergrenze liegt oder sie, wie im vorliegenden Falle, sogar erreicht (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; …

  • BayObLG, 22.02.1991 - RReg. 1 St 5/91
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