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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7456
BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,7456)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1985 - 4 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,7456)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 4 StR 216/85 (https://dejure.org/1985,7456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 415
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Dieses kann schon dann der Fall sein, wenn der Täter den vorübergehenden Halt des Fahrzeugs zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80) oder die besonderen Gegebenheiten des Kraftverkehrs zur Erschwerung der Flucht oder Vereinzelung des Opfers und der damit verbundenen Nichterreichbarkeit fremder Hilfe einplant (BGHSt 5, 280, 281; 6, 82, 83).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Entschließt dieser sich erst nach einem aus anderen Gründen erfolgten Halt des Fahrzeugs zu dem Überfall, ist § 316 a StGB nicht anwendbar (BGHSt 19, 191, 192).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Dieses kann schon dann der Fall sein, wenn der Täter den vorübergehenden Halt des Fahrzeugs zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80) oder die besonderen Gegebenheiten des Kraftverkehrs zur Erschwerung der Flucht oder Vereinzelung des Opfers und der damit verbundenen Nichterreichbarkeit fremder Hilfe einplant (BGHSt 5, 280, 281; 6, 82, 83).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Dieses kann schon dann der Fall sein, wenn der Täter den vorübergehenden Halt des Fahrzeugs zur Tatbegehung ausnutzt (BGH, Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 94/80) oder die besonderen Gegebenheiten des Kraftverkehrs zur Erschwerung der Flucht oder Vereinzelung des Opfers und der damit verbundenen Nichterreichbarkeit fremder Hilfe einplant (BGHSt 5, 280, 281; 6, 82, 83).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 194/79

    Ausnutzung der durch die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs besonders geschaffenen …

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Der Täter muß die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 - bei Holtz MDR 1979, 988; Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 260/83

    Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Ausnutzung der …

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - 4 StR 216/85
    Der Täter muß die durch die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs geschaffene besondere Gefahrenlage zu dem räuberischen Überfall ausnutzen oder dies doch jedenfalls beabsichtigen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 194/79 - bei Holtz MDR 1979, 988; Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 260/83).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer …

    Ob er damit noch "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des StraßenVerkehrs" geschah, bedarf eingehender Prüfung (vgl. dazu BGHSt 33, 378 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85]; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1985 - 4 StR 216/85, mitgeteilt bei Janiszewski NStZ 1985, 404; Günther JZ 1987, 369 ff).
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