Rechtsprechung
| BGH, 12.08.1994 - 4 StR 217/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 12.08.1994 - 4 StR 217/94
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt fünf einzelner Taten widerspricht zwar den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94); der Angeklagte ist hierdurch jedoch nicht beschwert, da jeder Einzelakt für sich den Grenzwert der nicht geringen Menge an reiner Heroinbase um ein Vielfaches übersteigt. - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 12.08.1994 - 4 StR 217/94
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt fünf einzelner Taten widerspricht zwar den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94); der Angeklagte ist hierdurch jedoch nicht beschwert, da jeder Einzelakt für sich den Grenzwert der nicht geringen Menge an reiner Heroinbase um ein Vielfaches übersteigt.
- BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung …
Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen. - BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94
Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt zweier einzelner Taten im Fall 1 (Verkauf von Heroin am 20. November und 5. Dezember 1992 an L.) widerspricht der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), deren Grundsätze auch auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz anzuwenden sind (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94, vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94, vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 und vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 432/94).
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