Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
Findet die Einnahme eines richterlichen Augenscheins statt, so ist im Protokoll der vorgefundene Sachbestand festzustellen und darüber Auskunft zu geben, welche Spuren oder Merkmale, deren Vorhandensein nach der besonderen Beschaffenheit des Falles vermutet werden konnte, gefehlt haben.
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 86 StPO
40 Entscheidungen zu § 86 StPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
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- BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
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- VG Düsseldorf, 19.02.2020 - 18 K 17619/17
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- OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00
Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des ...
- LG Cottbus, 04.06.1999 - 26 Qs 23/99
Das Mitführen eines empfangsbereiten Radarwarngeräts ist unzulässig
- BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88
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- OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11
Verwertung des Protokolls der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der vereinfachten ...
- BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch ...
- BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte ...
- BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
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§ 86 StPO in Nachschlagewerken
- § 86 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Augenschein