Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen.
(2) Es kann angeordnet werden, daß diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines Arztes stattzufinden hat.
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 91 StPO
26 Entscheidungen zu § 91 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12
Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten ...
- OLG Stuttgart, 20.03.2017 - 1 Ws 36/17
Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Formelle und materielle ...
- BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung ...
- BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung ...
- BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und ...
- BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des ...
- OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
Amtshaftung: Schadensersatz wegen erlittener Untersuchungshaft bei Behauptung der ...
- LG Landshut, 09.07.2010 - 2 Qs 153/10
Anwaltsvergütung und Erstattung der Parteiauslagen im Straf- beziehungsweise ...
- OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 4 U 3/08
Unangemessenheit des vereinbarten Verteidigerhonorars
- AG Berlin-Tiergarten, 11.01.2016 - 232b Ds 10/15
Kostenerstattung, unentschuldigtes Ausbleiben, Angeklagter, Terminsgebühr
Querverweise
Auf § 91 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100k (Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten)
Redaktionelle Querverweise zu § 91 StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen das Leben
- §§ 211 ff. (Mord)