Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) 1An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. 2Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
(2) 1Nach Absatz 1 zulässige Untersuchungen dürfen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Material durchgeführt werden. 2Ist unbekannt, von welcher Person das Spurenmaterial stammt, dürfen zusätzlich Feststellungen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden. 3Absatz 1 Satz 2 und § 81a Abs. 3 erster Halbsatz gelten entsprechend. 4Ist bekannt, von welcher Person das Material stammt, gilt § 81f Absatz 1 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
13.12.2019 | Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens | 10.12.2019 | |
24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 | |
01.04.2004 | Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften | 27.12.2003 |
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 81e StPO
98 Entscheidungen zu § 81e StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 21.04.2020 - 4 Ws 64/20
Körperliche Untersuchung; Bluprobenentnahme
- OLG Hamm, 19.07.2016 - 5 Ws 249/16
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung nach § 81a StPO während der ...
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05
Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der ...
- VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20
Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?
- OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14
DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die ...
- LG Offenburg, 12.01.2006 - 3 Qs 104/05
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Speicherung eines ...
- LG Bremen, 27.04.2020 - 8 Qs 95/20
Fehlender Anfangsverdacht - Entnahme Speichelprobe bei Beschuldigten
- OLG Celle, 30.01.2013 - 15 UF 51/06
Feststellung der Vaterschaft bei Verkehr der Mindesmutter mit eineiigen ...
- BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen ...
- VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
Freihändige Vergabe
§ 81e StPO in Nachschlagewerken
- § 81e StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Genetischer Fingerabdruck
Querverweise
Auf § 81e StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 46 (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren)